Berlin. Auf grundsätzliche Zustimmung der Verbände sind die von der Bundesregierung beabsichtigten Änderungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes gestoßen. „Unbedingt nacharbeiten“ müsse der Gesetzgeber aber bei der Anerkennung und Überwachung der Ausbilder, betonte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) Karlheinz Schmidt während einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsverkehrsausschusses. Er schlug eine bundesweite Datenbank vor, in der alle zugelassenen Ausbildungsstätten und Ausbilder aufgeführt werden. Schmidt berichtete von Missbrauchsfällen, da in „Hinterzimmern“ Ausbilder „Gefälligkeitsbescheinigungen“ erstellt hätten. Ebenso wie Schmidt plädierte Dieter Quentin von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände, dass die Praxissprache im Gewerbe „Deutsch“ bleiben müsse. Anderenfalls drohe „eine fatale Entwicklung“. Ausbildungsstätten sollten aber nur bei Verdacht eines Missbrauchs überwacht werden.
Die Inbetriebnahme der auch vom Deutschen Industrie und Handelskammertages (DIHK) und von der Moving International Road Safety Association geforderten Datenbank könnte sich aber noch hinziehen. Diese sei teuer und „zeitnah nicht umsetzbar“, gab Frank Faßbender vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zu bedenken.
Mit dem Gesetzentwurf will die Große Koalition Missbrauch bei der Aus- und Weiterbildung im Güterkraftverkehrsgewerbe wirkungsvoller bekämpfen. Nach der Beschlussfassung im Verkehrsausschuss wird der Bundestag über den Entwurf beraten. Eine Mehrheit im Plenum gilt als sicher. (jök)