Berlin/Köln. Im Rahmen der staatlichen Förderprogramme De-Minimis und Weiterbildung des Bundesamtes für Güterverkehr steht für die bislang eingegangenen Anträge ausreichend Geld für Zuschüsse zur Verfügung. Dies teilte die Behörde jetzt laut dem Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN) anlässlich der regelmäßigen Gesprächsrunde mit den Transport-, Speditions- und Logistikverbänden im Bundesverkehrsministerium mit. Beim Förderprogramm Ausbildung würden dagegen die vorgesehenen Haushaltsmittel aktuell nur für die Anträge ausreichen, die bis Mitte Mai dieses Jahres eingegangen seien. Weitere Zuwendungsbescheide im Rahmen seien hier davon abhängig, so die Information, ob das Bundesfinanzministerium die entsprechenden Mittel freigebe.
Verfahrenstechnisch könnten Unternehmen des Güterkraftverkehrs nach GVN-Angaben seit dem 6. Juli 2016 ihre Anträge auf Auszahlung für Weiterbildungsmaßnahmen stellen. Die Rücknahme von Anträgen sei nur möglich, hieß es, solange der dazugehörige Zuwendungsbescheid noch keine Bestandskraft erlangt habe. Weiterhin informierte das BAG kürzlich darüber, dass die Unterlagen zur Einleitung des Auszahlungsverfahrens (Verwendungsnachweise) zum Förderprogramm Weiterbildung für 2016 ab sofort über das eService-Portal der Behörde zur Verfügung stehen. Und zwar unter folgendem Internetlink: www.antrag-bvbs.bund.de. (ag)