Luxemburg. Die Weigerung von rund 16 Piloten der Frachtfluglinie Cargolux vergangenen Donnerstag, ihren Dienst anzutreten, wird voraussichtlich ein juristisches Nachspiel haben. Dies kündigte das Management von Cargolux an, nachdem ein örtliches Gericht erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Aktion geäußert hat, ohne bereits ein abschließendes Urteil gefällt zu haben.
Nach Angaben der Gesellschaft fielen aufgrund des Ausstandes bis zu sieben planmäßige Flüge aus. Wie deren Sprecherin Moa Sigurdardottir zur VerkehrsRundschau sagte, beliefen sich die dadurch verursachten Schäden nach einem ersten Überschlag auf rund 2,5 millionen US-Dollar. Sie bestätigte, dass ihr Unternehmen dagegen rechtliche Schritte einleiten werde.
Maßgeblich getragen wurde der Ausstand von der christlichen Luxemburger Gewerkschaft LCGB, in der ein Teil der Flugzeugführer von Cargolux organisiert sind. Vor allem gegen sie werden sich die Regressansprüche von Cargolux richten, aber auch gegen die beteiligten Piloten. Zu der Aktion hatte die Gewerkschaft aufgerufen, weil sie der Luxemburgischen Frachtfluglinie Defizite bei den Sicherheitsbedingungen für das Cockpitpersonal vorwirft. „Es mangele Cargolux an einer Sicherheitskultur“, heißt es in einer Erklärung. Dort wird vor allem auf einen Vorfall vom vergangenen Oktober abgehoben, als eine Boeing 747-8F direkt nach dem Start stark mit den Flügeln wackelte. Dies gilt in Luftfahrtkreisen gemeinhin als Grußsignal der Besatzung an das Bodenpersonal. Allerdings werden die Wackler normalerweise in deutlich größeren – unbedenklicheren – Höhen durchgeführt.
Unterdessen hat die größte Luxemburgische Gewerkschaft, der OGBL, den Ausstand der 16 Piloten kritisiert. „Wir sehen bei Cargolux keine Sicherheitsdefizite“, erklärte deren für Luftfahrtfragen Zuständige Hubert Hollerich gegenüber der VerkehrsRundschau.
Zugleich gab er bekannt, dass sich seine Gewerkschaft im Grundsatz auf eine neue Tarifvereinbarung mit dem Management von Cargolux geeinigt habe. Zentrale dort festgeschriebene Punkte sind die Sicherung der vorhandenen Arbeitsplätze bei der Fluglinie in Luxemburg, der Verzicht von Verlagerungen einzelner Betriebsteile der Gesellschaft an Standorte außerhalb des Großherzogtums und flexiblere Arbeitszeitmodelle. Spezifische Details des Vertragswerks wollen beide Seiten bis Mitte September aushandeln. Dann soll der Vertrag, der eine Laufzeit von 3 Jahren aht und ab Oktober in Kraft treten soll, unterzeichnet werden. (hs)