Münster. In einem Streit um die LKW-Maut hat das Oberverwaltungsgericht in Münster zwei Klägern eine Rückerstattung von 0,02 und 2,52 Euro zugesprochen. Grundsätzlich sei die Maut zwar rechtmäßig, es würden jedoch ohne Rechtsgrundlage Teilbeträge gerundet, monierte das oberste NRW-Verwaltungsgericht am Dienstag und wies die Klagen gegen die Maut ansonsten ab. Ein Unternehmer hatte argumentiert, weil es keine Rechtsgrundlage gebe, müsse er nicht zahlen. Der zweite Kläger, ein Blumengroßhändler, wollte die Gebühr auch nicht begleichen. Sein Wagen sei ein Verkaufsfahrzeug und nicht nur für den Güterverkehr bestimmt, brachte er vor. Bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln waren die Kläger erfolglos geblieben. Das Gericht ließ in beiden Fällen Revision zu. (dpa)
Am Rande: Mit Klagen gegen LKW-Maut nur Cent-Beträge erstritten
Zwei Unternehmer bleiben vor dem obersten Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen erfolglos