München. Die Winterreifenpflicht auf deutschen Straßen sieht vor, dass Autofahrer etwa bei Schnee, Schneematsch oder Eisglätte mit Winterreifen unterwegs sein müssen. Daran erinnerte jetzt der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC). Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen allerdings nur auf den Antriebsachsen Reifen mit speziellem Profil aufziehen.
Wer sich nicht an diese Regeln halte, müsse seit vergangenem Jahr mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, betonte der ADAC. Bei Behinderung drohen 80 Euro und ein Punkt. Im Falle eines Unfalls aufgrund falscher Bereifung kann dies wegen grober Fahrlässigkeit zu einer erheblichen Leistungskürzung durch die Kaskoversicherung führen. Bei der Regulierung des Schadens mit der Haftpflichtversicherung der Gegenseite drohe dem mit Sommerreifen fahrenden Verkehrsteilnehmer unter Umständen eine Mithaftung.
Auch in vielen Nachbarländern gibt es laut dem Automobilclub für die Wintermonate oder bei winterlichen Straßenverhältnissen die Pflicht, mit Winterreifen zu fahren. Die Regel, wonach etwa bei Schnee, Schneematsch oder Eis nur mit Winterreifen gefahren werden darf, gelte etwa auch in Österreich und Luxemburg. Kroatien und Italien schreiben für viele Strecken von November bis April generell Winterreifen vor. Bei Zuwiderhandlungen drohen demnach zum Teil hohe Bußgelder. (ag)