Rom. Am 15. November hat in Italien für viele Autobahnen und Staatsstraßen die Pflicht begonnen, Winterreifen aufzuziehen oder zumindest Schneeketten mit sich zu führen. Sie dauert in der Regel bis zum 15. April. In Umbrien und Sizilien beginnt die Pflicht am 1. Dezember und endet am 31. März. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldstrafe von 80 bis 318 Euro belegt werden. Betroffen von dem Gebot sind nicht nur die nördlichen Autobahnen (wie A 22 Brenner, A4 Venedig-Triest, bestimmt Abschnitte der A1 Mailand-Neapel), sondern auch südliche, wie die A3 (Salerno-Reggio Calabria) und A 25 Rom-Pescara.
Auch auf vielen Staatsstraßen gilt die Winterreifenpflicht. Autobahnbetreiber und die regionalen Verwaltungen haben seit 2010 das Recht, über die Winterreifenpflicht und ihre Dauer zu entscheiden. Die Autobahnbehörde Anas verweist darauf, das auch kurzfristig Schilder aufgestellt werden können, die auf Ketten- oder Winterreifenpflicht verweisen. (rp)