Berlin. Für die Mitglieder des europaweiten Lkw-Kartells könnte neben den Rekordgeldbußen auch eine geplante Gesetzesänderung unangenehm werden. Bis Ende Dezember muss eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, nach der Kartell-Geschädigte einfacher Schadenersatz bekommen könnten. Betroffenen Unternehmen soll etwa ein Recht auf Akteneinsicht gewährt werden. „Häufig können Unternehmen nur schwer beweisen, dass gerade sie Opfer eines Kartells sind und in welcher Höhe sie einen Schaden erlitten haben”, sagt der Würzburger Kartellrechtler Florian Bien. Da helfe die Änderung.
Kartellmitglieder in der Beweispflicht
Daneben soll die gesetzliche Vermutung aufgestellt werden, dass Preisabsprachen einen Schaden verursacht haben. Die Mitglieder des Kartells müssen das Gegenteil beweisen, bisher war es andersherum. Ein erster Umsetzungs-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums liegt seit Anfang Juli vor. Die neuen Regeln wären nach Inkrafttreten auch auf laufende Schadenersatzklagen wegen des Lkw-Kartells um Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault anwendbar.
Mehrere Rechtsanwälte planen bereits unabhängig von der EU-Richtlinie, im Namen von Transporteuren, Spediteuren und Verladern die großen Nutzfahrzeughersteller in Europa auf Schadenersatz zu verklagen. Wer Geld zurückverlangen möchte, muss seinen Schadensersatzanspruch gemäß Artikel 33 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nach Abschluss des EU-Kartellverfahrens schriftlich bei den entsprechenden Fahrzeuganbietern geltend machen oder im Zweifel einklagen, falls diese eine Erstattung verweigern.
Das 1997 gegründete Lkw-Kartell war nach Angaben der europäischen Wettbewerbshüter 14 Jahre lang aktiv, es gab Absprachen auf der höchsten Führungsebene. Erst überraschende Untersuchungen durch die EU-Kommission setzten der Zusammenarbeit 2011 ein Ende. Nun müssen die betroffenen Hersteller mit einer Rekordstrafe von knapp 2,93 Milliarden Euro büßen. (dpa/sno)