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Lkw-Kartell: BGL setzt Meldefrist

11.07.2017 11:47 Uhr
Lkw-Kartell: BGL setzt Meldefrist
Für das Vorgehen gegen das Lkw-Kartell gilt eine Meldefrist
© Foto: Fotolia/Malvine 99/Montage: VR/Wallnöfer

Bis Ende September können Unternehmen mit Lkw-Fuhrpark, die Schadenersatz von den Herstellern wollen, noch ihre Ansprüche an den Rechtsdienstleister Financialright abtreten.

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Frankfurt am Main. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat für das Vorgehen gegen das Lkw-Kartell eine Meldefrist für die Teilnahme am von ihm empfohlenen Abtretungsmodell gesetzt. Bis Ende September können Unternehmen mit Lkw-Fuhrpark, die Schadenersatz von den Herstellern wollen, noch ihre Ansprüche an den Rechtsdienstleister Financialright abtreten, der dann mithilfe der Kanzlei Hausfeld in deren Auftrag klagen will. Das teilten der BGL und Financialright am Montag bei einer Pressekonferenz in Frankfurt am Main mit.

Bisher würden bereits mehr als 1000 deutsche Unternehmer mit über 40.000 Fahrzeugen mitmachen, hieß es. Zielgröße für die geplante Klage: mindestens 100.000 betroffene Lkw. Anschließen können sich alle Unternehmen dem Abtretungsmodell unabhängig von einer Mitgliedschaft im Verband. Nicht-BGL-Mitglieder zahlen im Erfolgsfall aber 33 Prozent an Financialright, für BGL-Mitglieder liegt die Provision hingegen nur bei 28 Prozent. BGL-Hauptgeschäftsführer Dirk Engelhardt deutete an, dass der Abschlag für verbandszugehörige Unternehmen sogar noch etwas sinken könnte.

Für die Beteiligung an der Schadenersatzsumme übernehme Financialright alle Kosten des Rechtstreits und trage das volle Prozesskostenrisiko, betonte der Verband noch einmal. Dies bedeute, dass teilnehmende Unternehmen nicht in Vorkasse treten müssen und auch hinterher keine Gerichts-, Anwalts- oder Gutachtenkosten zu tragen haben.

Kanzlei Hausfeld will Ende 2017 aktiv werden
Das Gutachten, auf dessen Grundlage ein deutsches Gericht die Schadenhöhe schätzen soll, wollen der BGL und Financialright bis November vorlegen. Der Rechtsanwalt der Kanzlei Hausfeld, Alex Petrasincu, geht aktuell davon aus, dass die Kauf- und Leasingpreise für Lkw ab sechs Tonnen zulässiges Gesamtgewicht aufgrund der Absprachen zwischen den Herstellern in den Jahren 1997 bis 2011 mindestens zehn Prozent zu hoch gewesen sind. Noch sei es aber zu früh, um genaue Angaben über mögliche Ersatzzahlungen machen zu können.

Weil Ende 2017 die ersten Ansprüche verjähren, will die Kanzlei Hausfeld vor dem Jahreswechsel aktiv werden. Sollte die Klage noch nicht ganz fertig sein, will Petrasincu zumindest verhindern, dass Schadenersatzansprüche verfallen. Ob sich Unternehmen mit Lkw-Fuhrpark auch nach 2017 noch dem Abtretungsmodell anschließen können, ließen BGL und Financialright am Montag offen. Dies dürfte auch davon abhängen, wie viele Unternehmen sich noch bis zum Stichtag, dem 30. September 2017, melden beziehungsweise von der späteren Nachfrage abhängen. (ag)

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