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Längerer Steuerrabatt für CNG, LNG und LPG

14.06.2017 15:23 Uhr
Längerer Steuerrabatt für CNG, LNG und LPG
LNG für Lkw ist günstiger als Diesel, allerdings sind die Anschaffungskosten der LNG-tauglichen Lkw höher und es gibt bisher nur eine öffentliche LNG-Tankstelle für schwere Nutzfahrzeuge in Berlin
© Foto: Bernd Settnik/dpa/picture-alliance

Die Bundesregierung plant die steuerliche Begünstigung der alternativen Kraftstoffe über 2018 hinaus, um ihre Klimaziele zu erreichen. Bei CNG und LNG ist erst 2027 Schluss, bei LPG schon 2023.

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Berlin. Die Regierungsfraktionen des Bundestages haben sich im Finanzausschuss kürzlich darauf geeinigt, sowohl komprimiertes Erdgas (Compressed Natural Gas, CNG) und Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas, LNG) als auch Autogas (LPG) weiterhin zu fördern. Für die ersten beiden Kraftstoffe fällt bis 2026 eine reduzierte Energiesteuer an. Eigentlich wären die Steuerbegünstigungen für CNG, LNG und LPG zum Ende des Jahres 2018 ausgelaufen.

Der von Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD geänderte Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen vor, die Steuerbegünstigung für Erdgas (CNG/LNG) fortzuführen und ab 2024 sukzessive abzusenken (siehe Tabellen). Folgende Staffelung ist für 1 Megawattstunde Erdgas und 1 Megawattstunde gasförmige Kohlenwasserstoffe geplant:

bis zum 31. Dezember 2023: 13,90 Euro,
vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024: 18,38 Euro,
vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025: 22,85 Euro,
vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026: 27,33 Euro.

Union und SPD wollen, dass die Steuerbegünstigung für LPG bis Ende 2022 verlängert wird. Allerdings soll sie jährlich um 20 Prozent sinken. Ab 2023 ist dann der reguläre Steuersatz von 409 Euro je 1000 Kilogramm Flüssiggas anzuwenden. Beim Autogas ist für 1000 Kilogramm Flüssiggase unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen folgende Staffelung geplant:

bis zum 31. Dezember 2018: 180,32 Euro,
vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019: 226,06 Euro,
vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020: 271,79 Euro,
vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021: 317,53 Euro,
vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022: 363,94 Euro.

Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert Schindler: „Mit dem Gesetz passen wir nationale Steuerbegünstigungen im Energie- und Stromsteuerbereich an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie an. Das gibt den Unternehmen - gerade in den energieintensiven Branchen und der Landwirtschaft - Planungssicherheit.“ Die SPD-Fraktion erklärte, dass man mit dem Entwurf eine Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag umsetze. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. (ag)

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