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De-Minimis: Datum entscheidet, nicht die Uhrzeit

25.09.2012 16:56 Uhr
De-Minimis: Datum entscheidet, nicht die Uhrzeit
Wer Fördermittel aus den Programmen „De-Minimis“ und „Weiterbildung" haben will, muss den Antrag frühzeitig abgeben
© Foto: Fotolia/N-Media-Images

Am 1. Oktober können beim BAG die Anträge für die Förderprogramme „De-Minimis“ und „Weiterbildung“ eingereicht werden.

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Köln. Für die Festlegung der Reihenfolge der eingegangenen De-Minimis-Förderanträge im Windhundverfahren ist nicht die Uhrzeit ausschlaggebend sondern nur das Eingangsdatum. Darauf weist das Bundessamt für Güterverkehr (BAG) hin. „Niemand muss wegen der Antragstellung um Mitternacht aufstehen“, sagte ein Sprecher des BAG gegenüber der VerkehrsRundschau.

Es sei keinerlei Vorteil damit verbunden, am 1. Oktober mitten in der Nacht aufzustehen und einen Antrag im elektronischen Verfahren oder per Fax zu übermitteln oder ihn gar persönlich beim Bundesamt abzugeben. „Wie schon in der Vergangenheit ist entscheidend, dass der Antrag vollständig ist, unterschrieben wurde und dass alle erforderlichen Anlagen beigefügt sind“, so der BAG-Sprecher. Ansonsten müsse damit gerechnet werden, dass dem Antrag ein späteres Eingangsdatum zugewiesen wird.

Dennoch rechnet das BAG mit einem Ansturm am 1. Oktober. In der Nacht von Sonntag auf Montag werde die Behörde daher mit einigen Mitarbeitern besetzt sein. Neben einem IT-Team werden der entsprechende Referatsleiter, sein Stellvertreter und einige Sachbearbeiter Dienst tun. Anträge, die vor Beginn der Antragsfrist beim Bundesamt für Güterverkehr eingehen, werden nicht berücksichtigt

Auch in der neuen Förderperiode gilt das Windhundverfahren. Die Anträge werden also nach Datum in der Reihenfolge des Eingangs bewilligt, so lange Haushaltsmittel verfügbar sind. Das BAG empfiehlt, die Anträge möglichst früh zu Beginn der Antragsfrist an das Bundesamt zu übermitteln. Am besten geeignet sei das elektronische Antragsverfahren, da dem Bundesamt die Unterlagen dann sofort in elektronischer Form vorlägen. Anträge können aber auch per Fax oder auf dem Postweg übermittelt werden.

Für die Bewilligung von Zuwendungen im Rahmen der staatlichen Förderung von Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen können für die Förderperiode 2013 ab dem 01. Oktober 2012 Anträge gestellt werden. Antragsschluss für die Förderprogramme „De-minimis“ und „Weiterbildung“ ist der 28. Februar 2013. Auf Förderung der Ausbildung zum Berufskraftfahrer können Anträge in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis 30. September 2013 gestellt werden.

Die zur Antragstellung erforderlichen Vordrucke sowie entsprechende Ausfüllhilfen, Merkblätter und weiter-führende Informationen zu den Fördermaßnahmen stehen auf den Internetseiten des BAG unter www.bag.bund.de zum Abruf bereit. (diwi)

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