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Oberleitung auf dem E-Highway A1 beschädigt

01.04.2021 15:21 Uhr
E-Highway A1 Oberleitungs-Lkw
Die fünf Kilometer lange E-Highway-Strecke auf der A1 zwischen der Anschlussstelle Reinfeld und dem Autobahnkreuz Lübeck wird von Siemens Mobility betrieben
© Foto: Siemens

Bereits vor einer Woche hat ein bislang unbekanntes Fahrzeug die Oberleitung des E-Highways an der A1 beschädigt. Die Polizei sucht nach Zeugen.

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Lübeck. Ein bislang unbekanntes Fahrzeug hat bereits am 23. März die Oberleitung des E-Highways an der Autobahn 1 zwischen Reinfeld (Kreis Stormarn) und dem Autobahnkreuz Lübeck beschädigt. Auf der Strecke, auf der Lkw mit Strom aus Oberleitungen fahren können, seien Hänger und Fahrdrahtklemmen verbogen worden, wie die Polizeidirektion Ratzeburg am Donnerstag meldete. Vermutlich habe ein Lastwagen mit zu hoher Ladung die Anlage gestreift und dabei den Schaden verursacht, sagte eine Polizeisprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Die Beschädigung war den Angaben zufolge am 23. März gegen 12.00 Uhr in der Betriebszentrale des E-Highways registriert worden. Der entstandene Sachschaden wird nach Polizeiangaben auf 15.000 Euro geschätzt.

Polizei bittet um Zeugenhinweise

Die Anlage sei inzwischen repariert worden und wieder in Betrieb, sagte die Polizeisprecherin. Die Polizei bittet um Zeugenhinweise zum möglichen Verursacher der Beschädigung.

Die Oberleitungsstrecke zwischen Reinfeld und Lübeck ist Anfang 2020 in den Testbetrieb gestartet und Teil eines Feldversuchs, in dem die Möglichkeiten zur Elektrifizierung schwerer Nutzfahrzeuge im realen Straßengüterverkehr untersucht werden soll. (dpa/mh)

 

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KOMMENTARE


Hinnack

02.04.2021 - 12:21 Uhr

Besser geht's doch gar nicht!! Die elektrifizierte Teststrecke vor dem Lübecker Kreuz ist doch ausdrücklich eine Teststrecke und da ist die Erkenntnis, "die Oberleitung wird auch mal kaputt gefahren", eine wichtige Erkenntnis!!


Roni

08.04.2021 - 12:46 Uhr

Nicht gut heißen möchte ich, dass die Oberleitung beschädigt wurde. Ich sehe es als Unfall mit Fahrerflucht. Aber warum ist die Oberleitungsstrecke nicht mit dem Verkehrszeichen VZ 265 "Verbot für Fahrzeuge über angegebene tatsächliche Höhe" versehen worden? Zumindest für die rechte Spur. Immerhin hängt die Oberleitung ja tiefer, als die auf der Strecke befindlichen Brücken.


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