Luxemburg. Im Streit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Zwangshaft wegen Verstößen gegen EU-Recht nicht grundsätzlich ausgeschlossen, aber hohe Hürden aufgebaut. Zwei Voraussetzungen nannten die EU-Richter am Donnerstag, 19. Dezember, in einem Grundsatzurteil in
Luxemburg: In Deutschland müsste es eine Rechtsgrundlage geben und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Die Entscheidung darüber soll der mit dem Fall befasste Bayerische Verwaltungsgerichtshof treffen.
Die Deutsche Umwelthilfe hatte Zwangshaft gegen den bayerischen Umweltminister oder hilfsweise den Ministerpräsidenten beantragt, weil Bayern ein rechtsgültiges Urteil des Verwaltungsgerichts München von 2012 zur Luftreinhaltung in der Landeshauptstadt nicht umgesetzt habe. EU-Grenzwerte wurden dort immer wieder überschritten.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge sollen aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe helfen, die Belastung mit Stickoxiden unter gültige EU-Grenzwerte zu drücken. Söder und die bayerische Staatsregierung lehnen Fahrverbote jedoch als unverhältnismäßig ab. (Rechtssache C-752/18)