München. Viele Nachbarländer Deutschlands haben 2017 ihre Vorschriften für die Entsendung ausländischer Mitarbeiter geändert. Auf dem Profiportal VR plus finden Abonnenten der VerkehrsRundschau jetzt kostenlos Informationen über die geltenden Vorschriften, die aktuellen Mindestlöhne und die jeweiligen Behörden, an die sich Transport- und Speditionsunternehmen wenden müssen, die im Ausland auf Tour sind.
Gebietsfremde Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer immer häufiger auf elektronischem Weg melden, bevor sie in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig werden können. Zudem sind die Mindestlohn- und Arbeitsbedingungen des Landes einzuhalten und verschiedene Unterlagen vorzuhalten, die das belegen können. Alle Informationen auf einen Blick finden Sie unter folgendem Link.