Paris. Während der Sommer- und Winterurlaubszeiten in Frankreich gelten an bestimmten Tagen mit besonders hohem Verkehrsaufkommen für LKW ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht Fahrverbote. Sie gelten zusätzlich zu den Einschränkungen am Wochenende und am Vortag von Feiertagen, welche vorsehen, dass das gesamte Straßennetz ab samstags 22 Uhr bis 22 Uhr sonntags für den entsprechenden LKW-Verkehr gesperrt ist. Ausgenommen sind jeweils Spezialtransporte und solche mit frischen Agrarprodukten oder von Schlachtvieh.
Während der Sommer-Monate Juli und August gilt das Verbot für fünf Samstage von 7 bis 19 Uhr und von 0 Uhr bis Sonntag 22 Uhr. In der Wintersport-Saison dürfen in der Region Rhône-Alpes an fünf Samstagen von 7 bis 18 Uhr und von 22 bis 24 Uhr sowie von 0 Uhr bis 22 Uhr am Sonntag keine LKW über 7,5 Tonnen zirkulieren.
Für das Pariser Autobahnnetz hat das Verkehrsministerium zusätzliche Auflagen erlassen. Sie betreffen folgende Autobahnabschnitte:
- A 6 und die Ortsumgehung über den Boulevard Périphérique bis zum Wiederanschluss an die A 6 und die A 10 bei Wissous;
- A 106 zwischen dem Anschluss an die A 6 B und dem Flughafen Orly;
- A 6 ab der Verbindung mit der A 6 A und A 6 B bis zur Nationalstrasse RN 104-Est bei Lisses;
- A 10 ab Anschluss an die A 6 A und A 6 B bis zur Nationalstrasse RN 20 bei Champlan;
- A 13 ab Boulverad Périphérique bis zum Verteiler Poissy-Orgeval bei Orgeval;
- A 12 ab Anschluss an die A 13 am Dreieck Rocquencourt bis zur Nationalstrasse RN 10 bei Montigny-le-Bretonneux.
Auf den vorgenannten Autobahnabschnitten ist der Verkehr in Richtung Paris-Provinz zu folgenden Zeiten verboten:
- freitags von 16 bis 21 Uhr;
- vor Feiertagen von 16 bis 22 Uhr;
- samstags von 10 bis 18 Uhr;
- sonntags oder an Feiertagen von 22 bis 24 Uhr.
In Fahrtrichtung Provinz-Paris gelten die Fahrverbote zu diesen Zeiten:
- sonntags und an Feiertagen von 22 bis 24 Uhr;
- montags und am Tag nach Feiertagen von 6 bis 10 Uhr. (jb)