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Zukunft des Emissionshandels in der Luftfahrt

10.10.2013 12:30 Uhr
Zukunft des Emissionshandels in der Luftfahrt
Wie geht es mit dem europäischen Emissionshandel weiter? 
© Foto: Picture Alliance/dpa/Arno Burgi

Die Generalversammlung der Icao hat beschlossen, dass ab 2020 ein marktbasiertes System zur Reduzierung der CO2-Emissionen gelten soll. Wie geht es mit dem Europäischen Emissionshandel ETS weiter?

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Montreal/Genf. Genau das hatte die EU-Kommission lange gefordert: ein weltweit einheitliches marktbasiertes System für die Luftfahrt zur Verringerung von CO2-Emissionen. Jetzt hat die 38. Generalversammlung der Icao ein solches System beschlossen. Aber glücklich sind die Europäer damit nicht. Zwar zeigte sich EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard nach außen zufrieden. Doch das dürfte diplomatisches Kalkül sein. Hatte doch Jos Delbeke, Leiter der Generaldirektion Klimaschutz bei der EU, immer betont: Ziel ist eine Einigung, die nicht hinter die Standards des europäischen Systems für den Emissionshandel (ETS) zurückgeht.

Zahlreiche Ausnahmen für Staaten

Das Icao-Modell soll zahlreiche Ausnahmen erlauben. Länder, deren Flugzeugflotte weniger als ein Prozent des weltweiten CO2-Ausstoßes durch den Flugverkehr ausmacht, sollen zum Beispiel nicht mitmachen müssen. Der europäische Umweltverband Transport & Environment rechnet vor, dass dann lediglich rund 20 Länder von den Maßnahmen betroffen seien.

Bei der EU stellt sich deshalb nun die Frage, wie es mit dem Emissionshandel nach europäischem Muster weitergehen soll. 2012 war ETS gestartet und hatte weltweit heftigen Protest hervorgerufen. Um der Icao Zeit für einen internationalen Beschluss zu geben, wurde das EU-System daher zunächst für ein Jahr ausgesetzt. Zurzeit gilt der Emissionshandel nur für Flüge innerhalb Europas.

Allem Anschein nach wird ETS auch nie mehr so funktionieren, wie es derzeit noch gültiges EU-Recht ist. Denn der Icao-Beschluss berücksichtigt nicht einmal den von der EU ins Spiel gebrachten Kompromissvorschlag, bei Interkontinentalflügen nur jenen Anteil der Flugroute einzubeziehen, der im europäischen Luftraum liegt. Das soll nur dann möglich sein, wenn die betroffenen Fluggesellschaften aus den Drittländern damit einverstanden sind. So steht es unter Punkt 16 des Icao-Textes. Angeblich hatten die USA diesen Punkt noch in letzter Minute eingefügt, der mit 97 zu 39 Stimmen angenommen wurde. Der EU blieb nur übrig, ihren Protest offiziell vermerken zu lassen.

Keine Abkehr vom ETS

Wie die Europäer mit dem Beschluss umgehen, ist derzeit noch offen. Hedegaards Sprecher sagte lediglich, dass die EU-Kommission noch vor Jahresende eine Vorlage für EU-Parlament und EU-Ministerrat zur Zukunft des ETS ausarbeiten werde. „Das ETS muss bis 2020 auch für innereuropäische Flüge gestoppt werden. Anders lassen sich einseitige Belastungen der europäischen Airlines nicht verhindern“, fordert Thomas Hailer, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums (DVF).

Eine völlige Abkehr vom ETS bis 2020 steht indes in Brüssel nicht zur Debatte. Zur Wahl stehen vielmehr zwei Möglichkeiten: Sich der Icao durch ein „ETS-light“ beugen oder den Aufstand proben. Die EU könnte darauf pochen, Herr des eigenen Luftraums zu sein und das ETS zumindest über Europa für alle Airlines vorschreiben. Oder das ETS wird wieder in seiner ursprünglichen Form eingeführt. Beides würde neuen Ärger hervorrufen. (kw)

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