Wien. Auf dem Wiener Flughafen Schwechat darf keine dritte Start- und Landebahn gebaut werden. Das hatte im Februar das österreichische Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit Gegner und Befürworter des Projekts erneut gegeneinander aufgebracht. Aus Sicht des Flughafens ist die Gerichtsentscheidung schwer nachvollziehbar, zumal die dritte Start-und Landebahn nach eigenen Angaben für den globalen Klimaschutz keine Relevanz habe.
Für Günther Ofner, Vorstandsmitglied des Wiener Flughafens, ist die Gerichtsentscheidung kein gutes Signal an an potenzielle Unternehmen, die sich im Raum Wien niederlassen wollen sowie keine gute Perspektive für das kontinuierlich steigende Luftfrachtgeschäft auf Österreichs größten Flughafen. „Wir erheben gegen den Gerichtsentscheid eine außerordentliche Revision und führen dagegen auch Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof", sagte Ofner gegenüber der VerkehrsRundschau in Wien. Über eines der größten Infrastrukturprojekte in Ostösterreich könne nicht ein Gericht, sondern müsse die Politik entscheiden.
Ofner appelliert an die Politik, die Interessenabwägung bei solchen wichtigen Projekten in die eigene Verantwortung zurückzuholen und nicht Gerichten zu überlassen. Faktum ist: Mit Revision und Beschwerde wird sich das Projekt um weitere drei bis fünf Jahre verzögern, nachdem die Vorarbeiten schon 16 Jahre lang dauerten. Die Mediationsverfahren in den letzten fünf Jahren und die Umweltverträglichkeits-Verfahren der vergangenen elf Jahre haben 30 Millionen Euro an Projektkosten verursacht. (mf)