Berlin. Westdeutsche Behörden haben bis 1990 Post aus der DDR kontrolliert. Verantwortlich dafür seien nach der sogenannten Interzonenüberwachungsverordnung vom 9. Juli 1951 die Zollbehörden gewesen, berichtet heute der „Tagesspiegel“ unter Berufung auf eine ihm vorliegende Regierungsantwort auf eine Kleine Anfrage der Linkspolitikerin Petra Pau. Die Deutsche Post der DDR musste demnach alle Poststücke „vorführen“, wenn sie „dem Anschein nach Waren enthielten“. Finanz-Staatssekretär Hartmut Koschyk (CDU) schrieb an Pau: "Es ist davon auszugehen, dass Postsendungen aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland bis zur Wiedervereinigung am 3. Oktober kontrolliert wurden." Formal gültig war die Verordnung laut Bundesregierung sogar bis zum 31. Dezember 1991. Pau sagte der Zeitung, sie sei „fassungslos, dass es für diese Überwachung noch nicht einmal ein Gesetz gab, sondern dass aufgrund einer Verordnung so weitreichende Eingriffe in das Postgeheimnis vorgenommen worden sind“. Auskunft zur Zahl der Betroffenen, deren Sendungen geöffnet oder gar beschlagnahmt wurden, konnte die Regierung nicht geben. Die Vorgänge lägen zu lange zurück, hieß es zur Begründung. (dpa)
Westdeutschland kontrollierte Pakete aus der DDR
Kein Postgeheimnis für DDR-Bürger: Die Deutsche Post der DDR musste Poststücke westdeutschen Kontrolleuren „vorführen“