Berlin. Wer ist im Internet zum Beispiel Textilien bestellt, kennt das Problem. Mal ist die Hose zu eng, oder zu weit geschnitten. Bislang war das für Endverbraucher kein Problem. Sie konnten ihre bestellten Produkte häufig kostenfrei retournieren. Ein Vorteil für Online-Shopper – doch ein echter Nachteil für Onlinehändler, die die Kosten der Retouren tragen müssen.
Doch damit soll Schluss sein: in zwei Tagen, am 13. Juni 2014, tritt die neue Verbraucherrechte-Richtlinie der Europäischen Union (EU) in Deutschland in Kraft. Nach dieser neuen Richtlinie kann der Kunde die Ware nicht mehr einfach zurückschicken, sondern muss den Widerruf eindeutig erklären. Vor aber können B2C-Händler ab 13. Juni Endverbrauchern im Widerrufsfall die Rückversand-Kosten auch bei einem Warenwert von über 40 Euro in Rechnung stellen.
Ob es tatsächlich dazu kommt, ist aber fraglich. Das zeigt eine Blitzumfrage der VerkehrsRundschau unter Deutschlands großen Onlinehändlern wie Amazon, Ebay und Zalando. Hier die Antworten der Unternehmen (alphabetisch geordnet) im Überblick:
Bei Amazon heißt es kurz und knapp auf Anfrage: „Derzeit sind keine Änderungen für unsere Kunden geplant“, so ein Pressesprecher des größten Online-Händlers. Fakt ist: Bei Amazon sind heute schon Retouren nur unter folgenden drei Voraussetzungen kostenfrei: Bei einem defekten Produkt, bei einem Widerruf binnen zwei Wochen ab einem Produktwert von 40 Euro und bei einer Rückgabe innerhalb der Frist von 30 Tagen. In allen anderen Fällen berechnet Amazon Endkunden für die Retournierung 3,50 Euro. Und an diesen Regeln soll sich laut dem Pressesprecher, „derzeit nichts ändern“.
Das Internet-Auktionshaus Ebay rät seinen Händlern auf der Plattform dagegen, trotz der neuen EU-Richtlinie „auch weiterhin, für die Kunden die Rücksendekosten zu übernehmen“, so ein Unternehmenssprecher. Ebay begründet dies damit, dass sich Händler dadurch positiv von ihren Mitbewerbern absetzen könnten. Grund dafür sei: die Erwartungen, die die Verbraucher heute an den Online-Handel stellen, seien sehr viel höher als noch vor einigen Jahren. Dies beziehe sich beispielsweise auf Bereiche wie Kommunikation, Lieferzeiten, aber auch das Thema Rückgabe. Unterm Strich gehe Ebay also laut dem Sprecher davon davon aus, „dass trotz der gesetzlichen Neuregelung der Anteil der Händler, die die Rücksendekosten tragen, weiter steigen wird.“ Ebay verpflichte aber „gewerbliche Verkäufer klar zu definieren, wer die Rücksendekosten trägt“.
Auch Onlinehändler Zalando wird künftig am kostenfreien Versand festhalten, führt eine Unternehmenssprecherin gegenüber der VerkehrsRundschau aus. Die Sprecherin wörtlich: „Der kostenlose Versand und Rückversand stellt bei Zalando einen zentralen Bestandteil unseres Serviceversprechens dar und spiegelt unser Verständnis von E-Commerce im Allgemeinen wieder“. Die Retourenquote bei Zalando liegt laut der Sprecherin über alle Märkte hinweg bei etwa 50 Prozent. Dies stelle aber generell kein Problem dar, betont sie.
Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (BEVH) und Creditreform Boniversum hatten gestern in ihrer aktuellen Studie B2C-Händler ebenfalls zum Thema „Rücksendegebühren“ befragt. Klares Fazit der Studie: die neue EU-Verbraucherrechte-Richtlinie wird an dem Thema wenig ändern. Sechs von zehn Händlern werden die Rücksendegebühren nicht an die Konsumenten weitergeben, zeigt die Studie. Diese Kosten können Händler ab Freitag auch bei einem Warenwert von über 40 EUR bei Umtausch in Rechnung stellen.
Resümee von Marten Bosselmann, Geschäftsführer des Bundesverbands Internationaler Express- und Kurierdienste (Biek) deshalb: „Wir erwarten durch die neue Verbraucherrechte-Richtlinie der EU keine großartigen Veränderungen, da die Onlinehändler angekündigt haben, an ihrer gängigen Praxis festzuhalten und auch weiterhin die Kosten für die Rücksendung zu übernehmen.“ (eh)
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