Verlängerte Gültigkeit von Tankprüfungen
Die Coronakrise bringt viele Ausnahmeregelungen mit sich - auch für den Gefahrguttransport. TÜV SÜD weist in diesem Zusammenhang auf den Aufschub von wiederkehrenden oder Zwischenprüfungen für Tanks hin, der laut ADR und Bundesverkehrsministerium bis Ende August gilt.
Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) regelt diverse Vorschriften hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung oder auch Kennzeichnung von Gefahrgütern im Straßenverkehr. Das gilt zu gewöhnlichen Zeiten - und auch, wenn die Corona-Krise besondere Maßnahmen erfordert. "Ausnahmeregelungen für die ADR-Vorschriften müssen von mehr als einem ADR-Mitgliedstaat unterzeichnet werden, um Gültigkeit zu erhalten", erklärt Peter Wyrzgol, Fachverantwortlicher Gefahrgut bei TÜV SÜD. Die multilaterale Vereinbarung M325 ist so eine Ausnahme. Bis zum 27. März haben bereits Österreich, Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Norwegen, San Marino, die Schweiz, Spanien und Portugal unterzeichnet - das Bundesverkehrsministerium hat die Vereinbarung am 20. März für Deutschland ebenfalls unterzeichnet (siehe Infokasten).
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