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Verkehrssünder-Punkte in Flensburg sollen teilweise wegfallen

14.11.2012 09:52 Uhr
Verkehrssünder-Punkte in Flensburg sollen teilweise wegfallen
Kern der Reform, die Anfang 2013 in Kraft treten soll, ist eine Umstellung des Punktesystems
© Foto: BMVBS

Für bestimmte leichtere Verstöße sollen Autofahrer künftig keine Punkte in Flensburg mehr bekommen, plant Verkehrsminister Ramsauer. Auch gespeicherte Punkte sollen wegfallen.

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Berlin. Ohne Plakette in einer Umweltzone oder Fahren ohne passendes Saisonkennzeichen: Punkte für Verkehrsverstöße, die nicht die Sicherheit gefährdet haben, sollen in der Flensburger Datei gelöscht werden. In das Register sollen nur noch Delikte eingetragen werden, „die eine direkte Bedeutung für die Sicherheit des Straßenverkehrs haben“, wie es in einem Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums heißt. Eine generelle Amnestie soll es aber nicht geben, sagte ein Sprecher am Dienstag.

Insgesamt sind in Flensburg rund 47 Millionen Punkte erfasst. Das Register solle bereinigt werden, erläuterte der Sprecher. Wie das Ministerium schon bei der Vorstellung der Pläne im Februar angekündigt hatte, sollen bei der Umrechnung Delikte herausfallen, für die es künftig keine Punkte mehr gibt – Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit auf der Straße nicht gefährden. Dazu gehören laut Entwurf auch Verstöße bei Sonntagsfahrverboten, Saisonkennzeichen und Fahrtenbüchern oder das Parken an Feuerwehrzufahrten. Die Löschungen könnten dazu führen, dass etwa eine Million Bürger aus der Kartei verschwindet. Wenn es für solche Verstöße keine Punkte mehr gebe, müssten auch entsprechende gespeicherte Punkte im Register wegfallen, argumentiert das Ministerium. Schwere Delikte wie Alkohol am Steuer, das Überfahren roter Ampeln oder Rasen sollen aber gespeichert bleiben.

Kern der Reform, der Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, ist eine Umstellung des Punktesystems. Die Bewertung von Verstößen nach einer Skala von 1 bis 7 Punkten soll dafür stark vereinfacht werden. Künftig soll es nur noch drei Kategorien geben: je nach Schwere des Vergehens 1, 2 oder 3 Punkte. Dafür soll der Führerschein nach 8 statt nach 18 Punkten entzogen werden. Punkte sollen zudem jeweils separat verjähren, aber auch länger gespeichert werden. Neu konzipiert werden auch Fahreignungsseminare. (dpa/bw)

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