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Verkehrsaussschuss macht Vorschläge für Lkw-Maut-Befreiungen

17.10.2018 14:44 Uhr
Bundestag, Plenum
Der Bundestag soll die geplanten Änderungen am Lkw-Maut-Gesetz in seiner Sitzung am 18. Oktober verabschieden
© Foto: Michael Kappeler/dpa/picture-alliance

Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat seine Beschlussempfehlung für die Änderung des Lkw-Maut-Gesetzes abgegeben. Demnach ist ab 1. Januar eine Mautbefreiung auch für Erdgas-Lkw vorgesehen, aber keine Ausnahme für Traktoren bis 60 Stundenkilometer.

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Berlin. Der Verkehrsausschuss des Bundestages hat mit den Stimmen von Union und SPD den Weg frei gemacht für eine Änderung der Lkw-Mautsätze ab 1. Januar 2019. In der Sitzung am Mittwoch stimmte er für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes in der durch Anträge der Koalitionsfraktionen geänderten Fassung. Darüber informierte jetzt der parlamentarische Nachrichtendienst „Heute im Bundestag“ (HiB).

Die Fraktionen der AfD, der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen stimmten demnach gegen die geplante Reform des Lkw-Maut-Gesetzes. Die Linksfraktion enthielt sich. Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit. Am Donnerstag soll der Gesetzentwurf durch den Bundestag verabschiedet werden. Ob die Mehrheit der Abgeordneten im Plenum der Beschlussempfehlung des Expertengremiums folgt, ist noch nicht absehbar.

Mautbefreiung auf für Erdgas-Lkw und keine Ausweitung der Traktormaut

Ziel der Gesetzesänderung ist es laut Bundesregierung, die Mautsätze auf der Basis des Wegekostengutachtens 2018 bis 2022 zu aktualisieren und eine rechtliche Grundlage für die Anlastung der Kosten der Lärmbelastung zu schaffen. Mit der Neuregelung sollen in den Jahren 2019 bis 2022 Mehreinnahmen in Höhe von 4,16 Milliarden Euro erzielt werden. Die auf Vorschlag von CDU/CSU- und SPD-Fraktion eingefügten Änderungen sehen nun auch eine Mautbefreiung bis 2020 für mit Erdgas betriebene Lkw vor. Damit solle ein Anreiz zur Anschaffung solcher klimaschonenden Fahrzeuge geschaffen werden, so ein Unionsvertreter nach Auskunft von „HiB“. Bisher ist lediglich geplant gewesen, Elektro-Lkw ab dem Jahreswechsel von der Maut zu befreien.

Außerdem haben die Fraktionen eine Anregung des Bundesrates laut „HiB“ aufgegriffen und land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 Stundenkilometer von der Maut befreit. Weiterreichende weitreichende Ausnahmen von der Mautpflicht für solche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometer fanden keine Mehrheit. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hatte in der vergangenen Woche in einer öffentlichen Anhörung vor dem Verkehrsausschuss des Bundestages die wettbewerbsverzerrenden Folgen solcher Mautbefreiungen dargestellt. (ag)

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