Update: Urlaubsrückkehrer - Darf der Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen?
Ferienzeit ist Urlaubszeit. Viele reisen trotz verpflichtenden Tests und Warnungen in Risikogebiete und müssen bei ihrer Heimkehr erst mal in Quarantäne. Doch was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt beachten?
München. Vor kurzem hatte Rechtsanwalt Maximilian Appelt darüber berichtet, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Urlaubszeit angesichts der Covid-19-Pandemie beachten müssen. Nun gibt es neue Entwicklungen - kein Lohnausfall bei Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten, Ende der kostenlosen Corona-Test. Im Folgenden finden Sie den aktualisierten Überblick:
- Was ist ein Risikogebiet?
Corona-Risikogebiete sind Staaten oder Regionen, für welche zum Zeitpunkt der Reise ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet treffen grundsätzlich das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam. Auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) sind die als Risikogebiet eingestuften Regionen gelistet uns werden ständig aktualisiert: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.
- Testpflicht
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