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Update: Urlaubsrückkehrer - Darf der Arbeitgeber einen Corona-Test verlangen?

03.09.2020 15:22 Uhr
Urlaub Corona Risiko
Aktuell sind rund 100 Länder vom RKI als Risikogebiete eingestuft - für Urlauberrückkehrer aus diesen Regionen sind Corona-Test verpflichtend.
© Foto: sea and sun/stock.adobe.com

Ferienzeit ist Urlaubszeit. Viele reisen trotz verpflichtenden Tests und Warnungen in Risikogebiete und müssen bei ihrer Heimkehr erst mal in Quarantäne. Doch was müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt beachten?

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München. Vor kurzem hatte Rechtsanwalt Maximilian Appelt darüber berichtet, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Urlaubszeit angesichts der Covid-19-Pandemie beachten müssen. Nun gibt es neue Entwicklungen - kein Lohnausfall bei Urlaubsrückkehrern aus Risikogebieten, Ende der kostenlosen Corona-Test. Im Folgenden finden Sie den aktualisierten Überblick:

  1. Was ist ein Risikogebiet?

    Corona-Risikogebiete sind Staaten oder Regionen, für welche zum Zeitpunkt der Reise ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet treffen grundsätzlich das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gemeinsam. Auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts (RKI) sind die als Risikogebiet eingestuften Regionen gelistet uns werden ständig aktualisiert: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html.

  2. Testpflicht

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