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Union dringt auf neue Bahnreform und rückt von AG als Rechtsform ab

10.01.2020 13:32 Uhr
Bahn Gebäude
Seit 1994 ist die Deutsche Bahn eine Aktiengesellschaft
© Foto: Wolfram Steinberg/picture-alliance

CDU und CSU fordern neue Strukturen bei der Deutschen Bahn, um sie leistungsfähiger zu machen. Die Fraktion plädiert für eine Umfirmierung in eine GmbH im Besitz des Bundes.

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Berlin. In der Unionsfraktion wird der Ruf nach einer neuen Bahnreform mit einer Abkehr von der Organisation der Deutschen Bahn als Aktiengesellschaft laut. „Es ist Zeit für eine neue Bahnreform“, sagte der verkehrspolitische Sprecher und stellvertretende Unionsfraktionschef Ulrich Lange der „Augsburger Allgemeinen“ (Freitag): „Wir merken immer deutlicher, dass die Deutsche Bahn die neuen Anforderungen nicht meistern kann.“

Die Deutsche Bahn ist seit der Bahnreform 1994 eine Aktiengesellschaft (AG) mit dem Bund als alleinigem Aktionär. Lange befürwortet die Rechtsform einer GmbH im Besitz des Bundes. „Dort gibt es ein Weisungsrecht an die Geschäftsführer. Das haben wir bisher bei den Vorständen der Bahn nicht“, betonte der CSU-Politiker.

Aktuelle Organisationsform ist umstritten

Die jetzige Organisation der Bahn mit unzähligen Tochterfirmen sei ein gravierendes Problem. Auch die Frage der Trennung von Netz und Bahnbetrieb müsse neu gestellt werden. Auch andere Parteien fordern inzwischen neue Strukturen beim Bahn-Konzern.

In einer AG ist die Geschäftsleitung nicht an die Weisungen der Gesellschafter beziehungsweise Aktionäre gebunden. Die Politik hat aber erheblichen Einfluss auf den Staatskonzern. Im Aufsichtsrat der bundeseigenen Bahn AG sitzen inzwischen zahlreiche Politiker. Ein Verkauf von Anteilen der Bahn AG ist aktuell kein Thema mehr.

Bundestagsexperten sehen Vorschlag kritisch

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hatte 2016 unter anderem darauf verwiesen, dass bei einem Wechsel der Rechtsform hin zu einer GmbH „den rein gesetzlichen Vorgaben nach kein Zugewinn an Kontroll-, Überwachungs- und Einflussmöglichkeiten seitens der Gesellschafter zu erwarten ist“.

Die Rechtsform und deren einzelne Ausgestaltung müssten nicht nur verfassungsgemäß sein, sondern auch europäischen Vorgaben für Dienstleistungen im Bereich der Daseinsfürsorge entsprechen. Es sei fraglich, ob das Betreiben von Eisenbahnen als Zweck der staatlichen Daseinsfürsorge zweckmäßiger durch den Wechsel von einer AG hin zu einer GmbH betrieben werden könne, hieß es in dem Gutachten der Experten weiter. (dpa/ag)

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