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Verkehrsministerium übergibt weitere Unterlagen an Pkw-Maut-Ausschuss

10.01.2020 13:04 Uhr
Pkw-Maut, Untersuchungsausschuss
Die erste Sitzung Pkw-Maut-Untersuchungsausschusses fand Mitte Dezember 2019 statt
© Foto: Bernd Von Jutrczenka/dpa/picture-alliance

Es handelt es sich unter anderem um Organisations- und Aktenpläne, Unterlagen zu Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie Unterlagen mit Bezug zum Haushaltsplan des Ministeriums.

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Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat dem Maut-Untersuchungsausschuss weitere Unterlagen übergeben. Wie das Ministerium am Freitag mitteilte, handelt es sich dabei unter anderem um Organisations- und Aktenpläne, Unterlagen zu Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz sowie Unterlagen mit Bezug zum Haushaltsplan des Ministeriums. Der Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der geplatzten Pkw-Maut und zur umstrittenen Rolle von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) kommt am kommenden Donnerstag erneut zusammen.

Das Ministerium wolle Unterlagen „möglichst vollständig offen“ zur Verfügung stellen, hieß es. Es könne allerdings vorkommen, dass Unterlagen zum Teil als schutzbedürftig gekennzeichnet werden müssten. Als Grund nannte das Ministerium gesetzliche Vorschriften und die Wahrung der Interessen Dritter, wie etwa Betriebs- und Geschäftsdaten. Daneben gehe es mit Blick auf das Schiedsverfahren zwischen dem Bund und den Mautbetreibern um die Wahrung der Interessen des Bundes. Die Opposition hatte bereits kritisiert, dass Scheuer Unterlagen für den Untersuchungsausschuss als vertrauliche Verschlusssachen eingestuft hatte.

Kapsch und Eventim fordern 560 Millionen Euro Schadenersatz

Die für die Pkw-Maut vorgesehenen Betreiber Kapsch und CTS Eventim hatten vor Weihnachten ihre Forderungen an den Bund auf 560 Millionen Euro beziffert. Der Bund hatte Verträge zur Erhebung und Kontrolle der Maut 2018 geschlossen – bevor endgültige Rechtssicherheit bestand. Der Europäische Gerichtshof hatte das Projekt gestoppt. Direkt nach dem Urteil des EuGH Mitte Juni kündigte der Bund die Verträge – deswegen wollen die Unternehmen nun Schadenersatzansprüche geltend machen. (dpa/ag)

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