Berlin. Mit dem Start neuer Auflagen für die Berliner Umweltzone im kommenden Januar wird es für Dieselfahrzeuge weiterhin Ausnahmeregelungen geben. Sie gelten vor allem für Autos, Busse und Lastwagen mit Abgasstandard Euro 3 und einer gelben Plakette, für die keine Rußpartikelfilter zur Nachrüstung angeboten werden, teilte der TÜV Rheinland mit. Allerdings müssen die Fahrer sichtbar eine Bescheinigung im Wagen liegen haben, dass sich ihr Auto nicht nachrüsten lässt. Diese Bescheinigung kostet je nach Größe des Fahrzeugs 50 bis 75 Euro und gilt für ein Jahr. Sie kann nach Ablauf des Jahres verlängert werden. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge und Reisebusse mit gelber Plakette sind von dieser Nachweispflicht für die kommenden zwei Jahre noch befreit. Wer ohne die richtige Plakette ab 1. Januar 2010 in der Berliner Umweltzone erwischt wird, zahlt 40 Euro. (dpa)
Umweltzone Berlin: Ausnahmen für Dieselfahrzeuge
Wer nicht nachrüsten kann, darf auch weiterhin mit einer gelben Plakette in der Berliner Umweltzone fahren