Hannover. Die Umweltzone in Hannover ist rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht wies am Dienstag Klagen gegen die zum Klimaschutz eingeführten Fahrverbote für abgasreiche Autos ab. Die Umweltzone sei dazu geeignet, gesundheitsschädliche Abgase zu reduzieren. Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung für die in gut 30 deutschen Städten eingerichteten. In dem Grundsatzverfahren prüfte das Verwaltungsgericht, ob die Fahrverbote für abgasreiche Autos unter anderem in Berlin, Hannover und Köln tatsächlich zu einer Verbesserung der Luftqualität führen. Eine erste Anhörung von Sachverständigen ergab, dass die mit der Einführung von Umweltzonen ausgelöste Nachrüstung älterer Dieselfahrzeuge mit Partikelfiltern in der Summe eher zu einer Verbesserung der Luftqualität führen wird. Ob es am Dienstag noch zu einem Urteil kommt, war unklar. Während Befürworter der Umweltzonen auf positive Klimaeffekte hofften, zweifelten Gegner den Nutzen an und verweisen auf den wirtschaftlichen Schaden für Privatleute und Unternehmer. Mitten in der Wirtschaftskrise könnten Handwerker kaum in neue Lieferwagen investieren, monieren Verbände. Der Ausschluss einzelner Autos komme einer Enteignung nach, kritisierte der ADAC. Zur Begründung der 2008 eingeführten Umweltzonen wurden zunächst vor allem strenge Feinstaubgrenzwerte der EU genannt. Wie das Gericht am Dienstag feststellte, haben die mit der Plakettenregelung eingeführten Fahrbeschränkungen auf die Feinstaubbelastung allerdings kaum einen Einfluss. Im verhandelten Fall der Umweltzone in Hannover lägen die gemessenen Werte ohnehin seit mehreren Jahren deutlich unter den Grenzwerten. Ausschlaggebend für eine Rechtmäßigkeit der Umweltzone sei vor allem ihr Einfluss auf die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid, das vor allem vom Autoverkehr stammt. Dafür gelten vom kommenden Jahr an strengere Grenzwerte, die zumindest in Hannover seit Jahren kräftig überschritten werden. Zahlreiche Gutachter erläuterten vor Gericht unterschiedliche Katalysatoren und Filtersysteme und deren Einfluss auf den Schadstoffausstoß im Innenstadtverkehr. Dabei wurden Prognosen zum Nachrüstverhalten der Besitzer von Dieselfahrzeugen mit Filtern angestellt. Für Personenwagen wird von einer generellen Verringerung des Schadstoffausstoßes ausgegangen, bei Lastwagen machen technische Details eine sichere Vorhersage schwierig. Unstrittig war zum Start des Verfahrens das Messverfahren, mit dem die Luftverschmutzung in Hannover und bundesweit ermittelt wird. Die Messungen und Berechnungen belegten eindeutig, dass in Hannover wegen der hohen Stickstoffdioxidbelastung Handlungsbedarf bestehe. Die Landeshauptstadt hatte bereits bei der Vorstellung der Umweltzone 2007 auf diese problematischen Messwerte verwiesen. Die Umweltzone ist Teil eines Luftreinhalteplans, der zahlreiche andere Maßnahmen zur Verbesserung des Klimas vorsieht. Kläger vor dem Gericht in Hannover waren eine Frau, die mit ihrem alten PKW nicht mehr in die City einfahren darf sowie ein Handwerksbetrieb aus dem Umland, der mit seinen Lieferwagen seine Kunden im Stadtzentrum nicht mehr erreichen kann. (dpa)
Umweltzonen in Hannover rechtmäßig

Verwaltungsgericht wies Klagen gegen zum Klimaschutz eingeführte Fahrverbote ab