Berlin. Zur Reduzierung von Flügen muss nach Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) das Schienennetz in Deutschland gestärkt werden. Die beste Alternative zum Fliegen innerhalb Deutschlands und in benachbarte Länder sei der Zug. „Wir wollen daher die Zahl der Flüge durch Verlagerung auf die Schiene reduzieren“, teilte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger am Mittwoch nach der Vorstellung eines UBA-Konzeptes zum nachhaltigen Fliegen mit.
Das Konzept sehe vor, Schienenverbindungen zwischen den Ballungszentren bis 2030 so zu verbessern, dass diese innerhalb von vier Stunden erreichbar seien und Flüge überflüssig würden. „Das gilt auch für viele der kürzeren grenzüberschreitenden Flugverbindungen“, sagte Kreuzberger. Von einer leistungsfähigen Schiene profitiere auch der Güterverkehr. So sollten laut UBA bis 2050 schnelle Güterzüge, die auch nachts unterwegs seien, nationale Frachtflüge ersetzen.
Ein erster Schritt, um Umweltauswirkungen des Fliegens zu senken, ist laut Krautzberger zudem die Anpassung der Steuerbeiträge beim Fliegen an Bahn und Auto. Bislang zahle der Luftverkehr nur etwa ein Zehntel dessen, was andere Verkehrsträger an Steuern leisteten. Allein 2017 habe der Staat nach UBA-Informationen auf 8,1 Milliarden Euro durch eine fehlende Kerosinbesteuerung und 4,2 Milliarden Euro durch eine Mehrwertsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Flüge verzichtet.
Luftverkehrssteuer sollte mindestens doppelt so hoch sein
Deshalb sollte die Luftverkehrsteuer kurzfristig mindestens verdoppelt und bis 2030 so weit erhöht werden, dass die Steuerausfälle ausgeglichen würden. Konkret hieße das nach Berechnungen des UBA, für einen Fernflug müssten dann etwa 150 Euro Ticketsteuer statt bisher 41,49 Euro bezahlt werden. Gleichzeitig sollten die Entfernungsklassen überarbeitet und verursachergerechter gestaltet werden. Würde die Ticketsteuer zudem danach gestaffelt, wieviel Lärm und Emissionen die eingesetzten Flugzeuge verursachen, würden sauberere und leisere Flugzeuge deutlich wirtschaftlicher.
Die CO2 -Bepreisung des Luftverkehrs sollte, so das Konzept des UBA, im europäischen Emissionshandel verankert sein. Allerdings sollten die Anforderungen bis 2030 verschärft werden, indem die Emissionsmengen entsprechend den Klimaschutzzielen reduziert und die freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen an Fluggesellschaften aufgehoben werden. Weitere Klimaeffekte des Luftverkehrs, die durch Nicht-CO 2 -Emissionen in Reiseflughöhe entstehen, sollen ebenfalls in das Handelssystem einbezogen werden. (dpa/ag)