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Einstellung von Lkw-Fahrern aus Drittstaaten vereinfacht

08.12.2023 11:20 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lkw-Fahrer sitzt in seinem Lkw und liefert Papiere über eine Ladung
Ausländische Lkw-Fahrer haben es zukünftig leichter
© Foto: DjelicS/E+/Getty Images Plus (Symbolbild mit Fotomodell)

Berufskraftfahrer aus Drittstaaten wie zum Beispiel der Ukraine und Moldawien dürften künftig über das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nach Deutschland kommen, auch wenn sie noch nicht über die EU-Berufskraftfahrerqualifikation verfügen. Damit wird ein wichtiger Wunsch des Güterkraftverkehrsgewerbes erfüllt.

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Unternehmer, die Lkw-Fahrer aus Drittstaaten einstellen wollen, kommen künftig schneller zum Ziel. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat parallel zu den Änderungen im Fachkräfteeinwanderungsrecht im November in seinen aktualisierten Anwendungshinweisen (Seite 2 und Seite 174) klargestellt, dass Berufskraftfahrer ein Arbeitsvisum im beschleunigten Fachkräfteverfahren erhalten können, auch wenn sie noch keine EU-Berufskraftfahrerqualifikation nachweisen können. Die Ausländerbehörden oder die Bundesagentur für Arbeit „prüfen bei der Beschäftigung von Berufskraftfahrern künftig keine fahrerlaubnis- oder berufskraftfahrerrechtliche Voraussetzungen mehr“, heißt es dort. „Diese Prüfung obliegt künftig allein den Arbeitgebern.“

Auf diese Änderung macht der CDU-Verkehrspolitiker Henning Rehbaum aufmerksam, der in den vergangenen Monaten die Bundesregierung zu diesem Thema wiederholt mit schriftlichen Anfragen traktiert hatte. Bislang konnten Berufskraftfahrer aus Drittstaaten nur mit Nachweis eines EU-Führerscheins und einer EU-Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und das dafür notwendige Arbeitsvisum bekommen. Da aber der Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation nur innerhalb der EU möglich ist, konnten sie frisch angeworbene Berufskraftfahrer aus Drittstaaten naturgemäß nicht vorweisen.

Mit der Änderung der Anwendungshinweise können Bewerber nun unter bestimmten Voraussetzungen im beschleunigten Verfahren ein Arbeitsvisum erhalten und den Erwerb der EU-Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland nachholen. „Der Druck von Verbänden und Opposition hat sich gelohnt“, betont Rehbaum. „Damit ist der Weg frei für eine beschleunigtes Visavergabe an Berufskraftfahrer aus Drittstaaten.“ Jetzt müsse die Bundesregierung dafür sorgen, dass die neue Regelung in den Konsulaten auch angewendet wird.

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KOMMENTARE


Stefan Christodt

08.12.2023 - 15:06 Uhr

Warum hat Herr Rehbaum das in seiner Zeit im Verkehrsausschuss die Jahre zuvor nicht umgesetzt? Aber wenn es jetzt endlich soweit ist sollte das Konzept dringend auf andere Branchen übertragen werden. Runter mit der Qualifikation und rein in den Job. Es fehlen auch Lokführer und Elektriker. Bitte Leute mit einer entsprechenden Vorbildung aus Drittstaaten in Deutschland einreisen und arbeiten lassen. Made in Germany mit dem entsprechenden Qualitätsanspruch hat ausgedient. Halt - da war noch etwas! Es handelt sich nur um die Vergabe eines Arbeitsvisums. Die zukünftigen LKW- und Busfahrer müssen in Deutschland erst noch die entsprechende Qualifikation nachholen - also eine entsprechende IHK Prüfung vor Jobaufnahme absolvieren. Wer bezahlt diese Ausbildung? Wer den Aufenthalt, Unterbringung und Lebensunterhalt? Die IHK Prüfungen sind in deutscher Sprache, die auch noch erlernt werden muss. Das ist in ein paar Wochen kaum zu schaffen. Zu glauben, das in ein paar Monaten die offenen Stellen besetzt werden, ist naiv.


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