Weinheim. Die Logistikgruppe Trans-o-flex ist zum Partner der zivilen Notfallversorgung im Straßenverkehr der Bundesrepublik Deutschland ernannt worden. Das teilte das Unternehmen in einer aktuellen Pressemeldung mit. Mit diesem neuen Status hat das Unternehmen die Verantwortung, der deutschen Bundesregierung für die Notfallversorgung Transportkapazität für Medikamente und medizinische Güter zur Verfügung zu stellen. Die Bezahlung wird Trans-o-flex zufolge nach dem Bundesleistungsgesetz geregelt. Zudem seien mit dem Status zahlreiche Sonderbehandlungen verbunden, die Trans-o-flex helfen sollen, seine Dienstleistung auch unter den besonderen Bedingungen von Krisen oder Katastrophen sicher und zuverlässig zu erbringen.
So erhalte Trans-o-flex bei der Erfüllung seiner Aufgaben im Notfall staatliche Unterstützung. Das bedeute beispielsweise, dass Trans-o-flex-Fahrzeuge auch in unter Umständen abgesperrte Zonen einfahren dürften oder sie polizeilichen Begleitschutz erhielten. Weiterhin werde Trans-o-flex in Notfällen von staatlichen Stellen priorisiert beauftragt. Daneben habe Trans-o-flex aufgrund des neuen Status die sogenannte Bescheinigung für Telekommunikationssicherstellung erhalten. Dieses Zertifikat erhalten laut Expressdienstleister ausschließlich Unternehmen, die für die Versorgung der Bevölkerung besonders relevant sind, die für die Bundesregierung permanent erreichbar sein müssen und deren Telekommunikation deshalb auch in Krisensituationen zu 100 Prozent funktionieren muss. Konkret heißt das: Telekommunikationsstörungen im Festnetzbereich werden vorrangig und unverzüglich entstört. Außerdem erhält Trans-o-flex eine spezielle Mobilfunkverbindung, die im Krisenfall vorrangigen Netzzugang erhält.
Das Zertifikat sei im November ausgestellt worden. In der Zwischenzeit hätten sich Behördenvertreter davon überzeugt, dass Trans-o-flex im Bereich Transport und Verkehr zu jenen Unternehmen gehöre, die in der Lage seien, die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Untersucht wurden zum Beispiel die eigenen und fremden Transportkapazitäten sowie der Anteil des regelmäßig transportierten Stückguts und der Paketmengen, insbesondere auch in den aktiv temperierten Bereichen 2-8 Grad und 15-25 Grad Celsius. Der erreichte Status sei zeitlich nicht befristet. Die Bescheinigung zur Telekommunikationssicherstellung gelte für zehn Jahre. (ja)