Weinheim. Logistikdienstleister Trans-o-flex Express hat soeben den neuen Service „Zustellung an Privatadresse“ eingeführt. Das teilt das Unternehmen mit. „Mit diesem B2C-Produkt schaffen wir eine Möglichkeit, die es uns erlaubt, die wachsende Nachfrage nach Privatzustellungen optimal bedienen zu können“, sagt Wolfgang P. Albeck, Vorsitzender der Trans-o-flex-Geschäftsführung.
„Wir haben immer mehr 2C-Sendungen im System, konnten deren Besonderheiten jedoch bisher nicht planerisch berücksichtigen, weil wir nicht wussten, dass es sich um 2C-Sendungen handelt“, erläutert Albeck. Deshalb habe das Unternehmen nun einen neuen Service Privatzustellung entwickelt. „Es ist aber nicht unser Ziel, ein weiterer Paketdienst für Privatempfänger zu werden“, betont er. „Wir wollen indes für unsere klassische Kundschaft, die immer mehr 2C-Sendungen hat, eine Lösung, die 100-prozentig funktioniert und die dauerhaft tragbar ist für alle Seiten: für Versender, für Empfänger und für den Logistikpartner.“ Das gelte gerade auch für die besonderen Dienstleistungen von Trans-o-flex. So sind die aktive Temperaturführung und die neuen Expressservices des Unternehmens mit der Privatzustellung kombinierbar und ermöglichen laut Trans-o-flex beispielsweise höchste Patientensicherheit bei sensiblen Arzneimitteln.
Neues Preismodell für die Zustellung an Privatadresse
Da Privatempfänger häufig bei der Anlieferung nicht zu Hause sind, wenn die Ware ausgeliefert wird, hat Trans-o-flex für seinen neuen Service „Zustellung an Privatadresse“ ein Preismodell entwickelt, das dem Unternehmen zufolge einfach ist und die Mithilfe der Versender belohnt. . „Kunden können künftig schon bei der Datenübermittlung eine Sendung als Lieferung an eine Privatadresse kennzeichnen“, erläutert Albeck. Dann werde diese Sendung automatisch mit dem vereinbarten Betrag für Privatempfänger in Rechnung gestellt. Dieser Preis werde immer niedriger sein, betont er, als wenn eine Sendung an eine Privatadresse nicht als Privatzustellung gekennzeichnet werde. Albeck wörtlich: „Wenn der Fahrer erkennt, dass er an eine Privatadresse zustellt, die nicht als solche gekennzeichnet ist, wird ein Standardzuschlag für eine Lieferung an Privatadresse abgerechnet. Der ist höher als der mit dem Kunden vereinbarte Preis für die Privatzustellung, weil er einen Verwaltungszuschlag enthält.“
Damit die Fahrer nicht unberechtigt Adressen als Privatadressen kennzeichnen, wurden sie seit Mai speziell trainiert. „Alle Fahrer müssen seitdem Privatadressen auf ihrem Ausliefercomputer kennzeichnen“, berichtet Albeck. Für die Klassifizierung von Privatadressen wurde eine klare Definition entwickelt. „Wir fassen darunter alle Zustellungen an eine Privatwohnung oder eine Firma, die über keine festen Annahme- oder aber Öffnungszeiten verfügt und deren Adresse offensichtlich zu Wohnzwecken genutzt wird.“ (eh)