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TLN fordert EU-einheitliche Rücknahme der Corona-Ausnahmen für Lkw

28.04.2020 13:36 Uhr
Niederlande Grenze
In jedem Mitgliedstaat gelten derzeit andere Ausnahme-Regelungen für den Straßengüterverkehr
© Foto: Friso Gentsch/picture alliance/dpa

Der niederländische Verband für Transport und Logistik fordert die europäischen Staaten auf, sich bei Corona-Lockerungen gut untereinander abzusprechen.

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Zoetermeer. Der niederländische Verband für Transport und Logistik, TLN, fordert eine europaweit einheitliche, schrittweise durchgeführte Rücknahme der aktuellen Ausnahme-Regelungen für die Branche aufgrund der Corona-Pandemie. Nur dadurch könnten unnötige Probleme für Lkw-Fahrer und ihre Arbeitgeber vermieden und der reibungslose Gütertransport grenzüberschreitend sichergestellt werden, teilte TLN jetzt mit. Die niederländische Verkehrsministerin Cora van Nieuwenhuizen unterstützt die Forderungen des Verbandes.

„Aktuell gelten fast überall in Europa zeitlich begrenzte Ausnahme-Regelungen für Lkw-Fahrer“, schreibt TLN in einer Mitteilung. Wenn einzelne Staaten jetzt damit beginnen, diese Regeln wieder zurückzunehmen, werde das ohne vorherige Abstimmung zwischen den europäischen Ländern unausweichlich zu Problemen führen.

Rechtsunsicherheit wegen EU-Flickenteppich

TLN nennt dafür das Beispiel eines französischen Lkw-Fahrers, der eine Lieferung von Frankreich in die Niederlande bringen soll. Wenn er sich dabei an die in Frankreich aktuell geltenden Ausnahmeregeln für die Lenk- und Ruhezeit hält, könnte es sein, dass er in Belgien bei einer Kontrolle ein Bußgeld zahlen muss, weil in Belgien strengere Regeln als in Frankreich gelten.

Als anderes Beispiel nennt TLN die zurzeit geltende Möglichkeit für Lkw-Fahrer, mit abgelaufener Fahrerlaubnis (Schlüsselzahl 95) unterwegs zu sein. Die Rücknahme dieser Ausnahme müsse unbedingt einheitlich geregelt werden, um Probleme bei internationalen Transporten zu vermeiden.

TLN fordert die europäischen Staaten deshalb dazu auf, sich gut untereinander abzusprechen, wie die Ausnahmeregeln für den Straßengütertransport nach und nach wieder zurückgenommen werden. (kw)

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