Innsbruck. Wie bereits angekündigt, hat das österreichische Bundesland Tirol heute eine weitere Einschränkung des Lkw-Transitverkehrs im Landesgesetzblatt bekannt gegeben. Im Laufe der nächsten Monate sollen Lastkraftwagen älterer Bauart mit Fahrverboten von Tirols Autobahnstraßennetz verbannt werden. Ausnahmen soll es für die Zu- und Abfahrten zur Eisenbahnverladung sowie für den Ziel- und Quellverkehr geben, teilte das Land Tirol am Freitag, 5. Juli, mit. Das verschärfte Euroklassenfahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen greift bereits ab dem 31. Oktober 2019. Ab diesem Zeitpunkt sind auf der A 12 Inntal-Autobahn zwischen Kufstein/Langkampfen und Zirl nur mehr Fahrzeuge über 7,5 Tonnen der Euroklassen V und VI erlaubt, ab dem 1. Jänner 2021 nur mehr Fahrzeuge der Euroklasse VI.
Es gehe bei diesen Maßnahmem „um nicht weniger als die Gesundheit der Menschen, die in Tirol entlang der Transitrouten leben und wohnen. Ich kann und werde nicht tatenlos zusehen, wie Tirol weiterhin überrollt wird und unsere Luft immer noch mehr belastet wird“, sagte Tirols Landeshauptmann Platter (ÖVP). Durch das verschärfte Euroklassen-Fahrverbot verbiete man in Zukunft „noch restriktiver genau jene Lkw, die besonders viele Emissionen ausstoßen und damit eine erhebliche Belastung für die Luft entlang des Inntals darstellen“, hieß es aus der Tiroler Landesregierung. Durch eine Umstellung der Fahrzeugflotten auf neue Technologie und dem weiteren Ausbau der Verlade- und Schieneninfrastruktur auf dem Korridor München-Verona, sieht die Tiroler Regierung eine langfristige Entlastung für die Tiroler Bevölkerung.
Regelung für den Ziel- und Quellverkehr
Für den Ziel- und Quellverkehr hat das Land gemeinsam mit EU-Rechtsexperten, den Rechts- und Fachabteilungen des Landes Tirol und in enger Abstimmung mit der Wirtschaftskammer eine Regelung getroffen, dass ab dem 1. Januar 2021 nur noch Euro V und Euro VI-Lkw zum Einsatz kommen dürfen, ab dem 1. Januar 2023 dann nur noch Euro VI-Lkw. Zudem sind von den Fahrverboten jene Fahrten ausgenommen, die dem Vorlauf- bzw. Nachlaufverkehr zur Eisenbahnverladung am Bahnterminal Hall und am Bahnterminal Wörgl dienen und ein entsprechendes Dokument zum Nachweis mitführen.
Die am 5. Juli bekannt gegebene Verordnung tritt mit Ablauf des heutigen Tages in Kraft, betont das Land Tirol. Parallel dazu werde derzeit auch die Verordnung zur Verschärfung des Sektoralen Fahrverbotes – die Erweiterung des Lkw-Fahrverbotes in Bezug auf das Transportieren spezieller Güter auf dem Straßenweg – „vorbereitet und ebenso sehr zeitnah kundgemacht“. (tb)