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Stabilitätsgesetz 2015: Die wichtigsten Änderungen für das Transportwesen in Italien

09.01.2015 09:46 Uhr
Stabilitätsgesetz 2015: Die wichtigsten Änderungen für das Transportwesen in Italien
Italien hat Gesetze angepasst, die auch die Transportbranche betreffen
© Foto: Fotolia/blobbotronic

Die Auftraggeber- und Subunternehmerhaftung wurde angepasst. Außerdem schafft Italien die bislang obligatorische „scheda di trasporto“ ab.

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Rom. Mit dem 1. Januar 2015 sind in Italien gleich mehrere Gesetzesänderungen für das Transportwesen in Kraft getreten. Bestätigt wurde die Summe von 250 Millionen Euro, die in diesem Jahr von der italienischen Regierung für den Sektor bereitgestellt wird, um dessen internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Davon sind bis zu 20 Prozent für Firmen vorgesehen, bei denen Umstrukturierungs- und Bündelungsprozesse geplant sind. Berücksichtigt werden bei möglichen Subventionen sämtliche Firmen, die im Transportregister eingeschrieben sind und Aufgaben der Warenlagerung, des Transports oder der Weiterverarbeitung des Transportgutes übernehmen.

Unternehmer für Subunternehmen verantwortlich

Strenger definiert wurde die Rolle von Unternehmen gegenüber ihren Subunternehmen. Greift ein Logistiker auf ein Subunternehmen zurück, so steht er für dessen Regelkonformität in der Verantwortung. Grundsätzlich aber muss die Möglichkeit, auf ein Subunternehmen zurückzugreifen, vorher mit dem Auftraggeber vertraglich abgestimmt sein. Ist dies nicht der Fall und der Logistiker bedient sich eines Subunternehmens, so kann dies als Vertragsverstoß gewertet werden. Ein Subunternehmen hingegen darf nicht seinerseits auf ein weiteres Subunternehmen zurückgreifen. Tut es dies doch, so hätte das die Arbeiten ausführende Unternehmen Anspruch auf sämtliche, mit dem eigentlichen Subunternehmen vereinbarten Leistungen. Die Verantwortung für die Regelkonformität des ausführenden Unternehmens läge beim Subunternehmen.

Auftraggeber muss prüfen

Verantwortung liegt jedoch auch beim Auftraggeber. Bevor er ein Unternehmen mit dem Transport seiner Waren beauftragt, muss er noch vor Vertragsabschluss überprüfen, ob das von ihm gewählte Unternehmen sämtliche Anforderungen in Hinblick auf steuerliche Abgaben, Versicherungszahlungen und Sozialabgaben erfüllt. Das Unternehmen kann dafür entsprechende, von den Behörden ausgestellte Bescheinigungen erbringen. Unterbleibt die vorgesehene Überprüfung des beauftragten Unternehmens, steht der Auftraggeber mit in der Verantwortung.

Variable Kosten anpassen

Eine weitere Besonderheit bei Vertragsabschlüssen ergibt sich bei Aufträgen, die einen Zeitraum von 30 Tagen überschreiten. Sollten Treibstoffe oder Mautgebühren während des Vertragszeitraums um mehr als 2 Prozent ansteigen, so sind die vertraglich zugesicherten Zahlungen entsprechend anzupassen. Genaueres wird in der Schutzklausel des Stabilitätsgesetzes geregelt. Das Verkehrsministerium seinerseits hat sich verpflichtet, auf seiner Internetseite monatlich etwa die durchschnittlichen Kraftstoffkosten, die vom Ministerium für Wirtschaftsentwicklung ermittelt werden, zu veröffentlichen. Steuerliche Vergünstigungen beim Betanken von Dieselfahrzeugen sind übrigens nach dem neuen Stabilitätsgesetz nicht für Fahrzeuge der Euro-0-Norm oder niedriger eingestufte Fahrzeuge vorgesehen.

Eine der wichtigsten und von italienischen Logistikern besonders begrüßten Änderungen betrifft hingegen die bislang obligatorische „scheda di trasporto“. Das Dokument, auf dem Angaben zur Transportkette, dem Verlader, dem Eigentümer der transportierten Waren sowie auch genaue Angaben zum Ort des Beladens und Entladens der Waren gemacht werden mussten, ist mit Beginn des Jahres 2015 abgeschafft.  (nja)

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