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Italien: 74 Fahrverbotstage im Jahr 2015

07.01.2015 11:08 Uhr
Italien: 74 Fahrverbotstage im Jahr 2015
Grundsätzlich herrscht in Italien an allen Sonntagen in der Zeit von 8 bis 22 Uhr ein LKW-Fahrverbot
© Foto: Picture Alliance/dpa/Lars Halbauer

Das italienische Verkehrsministerium hat die Tage bekanntgegeben, an denen Lastkraftwagen über 7,5 Tonnen nicht in Italien verkehren dürfen.

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Rom. Es ist ein kleiner Erfolg für die Transportverbände. Während das Jahr 2014 insgesamt 77 Tage mit Fahrverboten für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen zählte, hat das italienische Verkehrsminister Ende Dezember nach langer Wartezeit die Fahrverbotstage für 2015 verkündet: Es sind 74 an der Zahl.

Grundsätzlich herrscht an allen Sonntagen in der Zeit von 8 bis 22 Uhr ein Fahrverbot für LKW. In der Zeit von Anfang Juni bis einschließlich September beginnt das Fahrverbot bereits um 7 Uhr. Hinzu kommen im ersten Quartal der 1. Januar und der 6. Januar (ebenfalls von 8 bis 22 Uhr).

Im zweiten Quartal gibt es aufgrund des Osterfestes und einiger italienischer Feiertage noch zusätzliche Einschränkungen: An Karfreitag, 3. April, sind die Straßen von 14 bis 22 Uhr für den Lasttransport gesperrt, an Karsamstag von 8 bis 16 Uhr sowie am Ostermontag, 6. April, von 8 bis 22 Uhr. Der Ostersonntag orientiert sich am normalen Sonntagsfahrverbot von 8 bis 22 Uhr.

Am 25. April, wenn Jahrestag der Befreiung Italiens gefeiert wird, müssen LKW von 8 bis 22 Uhr stillstehen. Am 1. Mai wird wie in Deutschland der Tag der Arbeit gefeiert, deshalb gilt ein Fahrverbot von 8 bis 22 Uhr. Auch 2. Juni steht in Italien alles still. Der Tag der Republik ist Nationalfeiertag, auch hier ist ein Fahrverbot von 8 bis 22 Uhr vorgesehen.

Im dritten Quartal sind im Juli und August zusätzlich alle Samstage betroffen. Im Juli gibt es jeweils ein Samstags-Fahrverbot von 8 bis 16 Uhr, in den ersten drei Augustwochen am 1., 8. und 15. August sogar von 8 bis 22 Uhr. Für die letzten beiden August-Samstage gilt dann hingegen wieder mit einem Fahrverbot von 8 bis 16 Uhr. Hinzu kommen mit Freitag, dem 31. Juli (16 bis 22 Uhr) und Freitag, dem 7. August (14 bis 22 Uhr), zwei weitere Tage.

Relativ überschaubar ist es dann von September bis einschließlich Ende November, wo bis auf die Sonntagsfahrverbote keine weiteren Einschränkungen vorgesehen sind. Im Dezember gibt es dann drei zusätzliche Fahrverbote: Am Sonntag, dem 8. Dezember, wenn in Italien Mariä Empfängnis gefeiert wird, muss der Lasttransport von 8 bis 22 Uhr ruhen, an den beiden Weihnachtsfeiertagen (Freitag, 25. Dezember, und Samstag, 26. Dezember) von 8 bis 22 Uhr. Es schließt sich wie gewohnt am Sonntag, dem 27. Dezember, das übliche Sonntagsfahrverbot an. (nja)

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