Berlin. SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen den Feldversuch mit Lang-LKW durch eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen. Beide Parteien wenden sich gegen eine Ausnahmeverordnung des Bundesverkehrsministeriums, die als Rechtsgrundlage dient. Diese sei verfassungswidrig, betonte der Staatsrechtler Ulrich Battis, der die Klage formuliert hat. Die Mitwirkungsrechte des Bundestages und des Bundesrates seien verletzt worden.
Battis sieht gute Erfolgschancen, da das höchste deutsche Gericht die Rechte des Bundestages seit etwa zwei Jahren stärke, zuletzt zu Wochenbeginn mit der Entscheidung über die Mitwirkungsrechte der Abgeordneten bei der Euro-Rettung. Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Bundestages, Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte, Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) habe den Feldversuch durchgedrückt, obwohl es weder eine parlamentarische noch eine Mehrheit in der Bevölkerung für die Gigaliner gebe. Der SPD-Verkehrspolitiker Sören Bartol betonte, der auf fünf Jahre angelegte Feldversuch sei ein verkehrspolitischer Irrweg, da er die parteiübergreifend beabsichtigte Verlagerung von Gütertransporten von der Straße auf die Schiene konterkariere.
Der Bahnlobbyverband „Allianz pro Schiene“ mahnte eine schnelle Entscheidung des Gerichts an, da die die ersten Lang-LKW bereits rollen. Das Bundesverkehrsministerium hält an seiner Auffassung fest, die Ausnahmeverordnung sei grundgesetzkonform. Wann das Bundesverfassungsgericht über die Klage der Opposition entscheidet, steht noch nicht fest. (jök)