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So beurteilen die Verbände das Mobilitätspaket

04.12.2018 17:05 Uhr
So beurteilen die Verbände das Mobilitätspaket
Das EU-Moblitätspaket soll unter anderem die Arbeitsbedingungen für Lkw-Fahrer verbessern

Der BGL zieht aus den Beschlüssen des EU-Verkehrsministerrates eine überwiegend positive Bilanz, auch der BWVL begrüßt sie. Nach Ansicht des DSLV trägt der Kompromiss aber nicht zur Entbürokratisierung bei.

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Frankfurt/Berlin. Zur Einigung der EU-Verkehrsminister zum Mobilitätspaket der EU-Kommission (die VerkehrsRundschau berichtete) haben sich nun auch die Verbände zu Wort gemeldet. So zieht der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) eine überwiegend positive Bilanz aus den Beschlüssen. Unter anderem begrüßt der Verband die Einführung des intelligenten Fahrtenschreibers der zweiten Generation ab Ende 2024. Dies sei unerlässlich zur Kontrolle der Sozialvorschriften, heißt es in einer Stellungnahme. Auch die vorgesehene Heimkehr für Fahrer nach spätestens drei beziehungsweise vier Wochen sei eine Grundvoraussetzung, um wirksam gegen Sozialdumping, Nomadentum und unwürdige Bedingungen auf überfüllten Parkplätzen vorzugehen. Ergänzt werde dies durch die von den Ministern vorgesehene EU-weit verbindliche Klarstellung des Verbots, die reguläre wöchentliche Ruhezeit in der Fahrerkabine zu verbringen.

Bei den Kabotageregelungen sehen die EU-Verkehrsminister eine Verschärfung vor. Die Vorgabe, maximal drei Kabotagefahrten in sieben Tagen durchführen zu dürfen sowie die Ergänzung einer anschließenden fünftägigen Karenzzeit, in der keine weiteren Kabotageverkehre im selben Mitgliedsstaat mehr stattfinden dürfen, könne einer dauerhaften Kabotage den Riegel vorschieben. Zum Bedauern des Verbandes bleibe jedoch das vordringlichste Problem, wie die Anzahl von Kabotagefahrten  in der Praxis zu kontrollieren ist, ungelöst. Ohne zusätzliche Vorgaben könnten Umgehungen dieser Regel nicht ausgeschlossen werden, machte der BGL deutlich.

Grundsätzlich positiv bewertet der BGL die Einbindung grenzüberschreitender Transporte in die EU-Entsenderichtlinie,  zweifelt jedoch auch hier an der Kontrollierbarkeit. „Das Prinzip gleicher Lohn für gleiche Arbeit dürfte damit für den Fernfahrer nur sehr schwer durchzusetzen sein“, sagte BGL-Hauptgeschäftsführer Dirk Engelhardt. „Wie soll ein Kontrollbeamter erkennen, ob der Fahrer eine grenzüberschreitende Fahrt mit Mindestlohnanspruch durchführt oder einen bilateralen Verkehr“, führte Engelhardt an. Dem Anspruch der Kontrollierbarkeit würde man damit nicht gerecht, betonte er.

Kein Beitrag zur Entbürokratisierung

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) bemängelt vor allem, dass der Kompromiss beim Mobilitätspaket nicht zur Entbürokratisierung beitrage. So müsse im Rahmen des anschließenden Triologs mit der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament noch ein Feinschliff am Reformvorhaben erfolgen. Dies gelte vor allem für die von den Verkehrsministern der Mitgliedsstaaten beschlossenen Ausgestaltung eines „Lex Specialis“, mit dem im internationalen Straßengüterverkehr die Entsendung von Beschäftigten geregelt werden soll. So hätten die Verkehrsminister für grenzüberschreitende Transporte eine wenig praxistaugliche Lösung erdacht.

„Es ist wichtig, dass bei allen berechtigten Schutzinteressen für Lkw-Fahrer die Umsetzbarkeit des neuen Rechts auch gewährleistet wird“, sagte DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster. Mit seinem Ergebnis sorge der EU-Rat allerdings vor allem dafür, dass der administrative Aufwand für die Logistik steigt. Wichtig sei außerdem eine höhere Kontrolldichte und –effizienz der Überwachungsbehörden. „Es bringt nichts, weitere Gesetze zu erlassen und deren Einhaltung dann nicht zu überwachen“, sagte Huster.

Einheitliche Kabotagevorschriften würden ohne Zweifel zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen auf nationalen Transportmärkten beitragen. Fraglich sei hingegen, ob angesichts von Fahrermangel und Laderaumknappheit die fünftägige Karrenzphase Ressourcen nicht zu sehr blockiere. Große Erwartungen habe Brüssel an die digitale Überwachung durch den „smarten Tachographen“. Ob dieser ab dem Jahr 2024 allerdings auch den Praxistext bestehe, bleibe abzuwarten.

Kein generelles Kabinenschlafverbot

Bereits kurz nach der Veröffentlichung der Ergebnisse hatte sich der Verband Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen (VVWL) zu Wort gemeldet und noch einmal betont, dass das Mobilitätspaket nur ein Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit in der Fahrerkabine vorsieht – nicht aber ein dort generelles Schlafverbot. Dies sei schlicht unmöglich, da für die rund 600.000 Fahrer allein in Deutschland jede Nacht ausreichend Hotelbetten zur Verfügung stünden.  Der Verband begrüße ausdrücklich, dass sich die EU des menschenverachtenden und existenzvernichtenden Problem des Sozialdumpings annehme. Wichtig sei aber auch eine Kontrollierbarkeit der Sozialstandards und der Löhne. Dafür würden mehr Kontrollbeamten benötigt, damit Verordnungen überhaupt wirksam durchgesetzt werden könnten.

BWVL begrüßt Kompromiss

Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) hat den in Brüssel erreichten Kompromiss der EU-Verkehrsministerkonferenz grundsätzlich begrüßt. „Es ist erfreulich, dass sich die Verkehrsminister schließlich doch zu einer Lösung für die zukünftigen Rahmenbedingungen des EU-Straßengüterverkehrs durchringen konnten, auch wenn die Beratungen im abschließendem Trilog noch abzuwarten sind“, sagte BWVL-Hauptgeschäftsführer Christian Labrot. Das Beratungsergebnis zur Entsendung von Fahrpersonal werde von Seiten des BWVL im Hinblick auf die Ausnahmen für bilaterale Verkehre und Transitfahrten als ein Schritt in die richtige Richtung gesehen. Auch die Beibehaltung einer Einbeziehung von Kabotagetransporten sie plausibel, wogen die im Hinblick auf die Anwendung der Entsenderegeln erforderliche Abgrenzung zwischen bilateralen Verkehren und sogenannten Cross-Trade-Verkehren in der Kontrollpraxis Probleme aufwerfen werde. Hier warnt der BWVL vor zusätzlichen bürokratischen Bürden.

Unter dem Gesichtspunkt der Kontrollierbarkeit befürwortet der BWVL auch die vorgezogene Einführung des Smart Tachograph neuester Generation für den internationalen Verkehr. Gerade hier müssten jedoch die technische Umsetzbarkeit und Verfügbarkeit der Geräte sowie Software-Updates sichergestellt werden.

Insgesamt sehe der Verband aber die dringende Notwendigkeit, bei den anstehenden weiteren Beratungen eine Menge Detailarbeit zu leisten, um die künftigen Rahmenbedingungen praxisgerecht zu gestalten, wirklich kontrollierbar zu machen. Gleichzeitig müsste man den Anforderungen des Marktes hinsichtlich Kapazität und fairem Wettbewerb Rechnung tragen. (sno)

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