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So bestraft Italien jetzt Kabotage-Verstöße

24.01.2017 12:50 Uhr
So bestraft Italien jetzt Kabotage-Verstöße
Wer Kabotagefahrten in Italien durchführt, muss einen umfangreichen Anmeldeprozess durchlaufen
© Foto: Imago

Ausländische Firmen müssen Fahrten in Italien korrekt anmelden. Die VerkehrsRundschau hilft beim Ausfüllen des umfangreichen Formulars.

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Rom. Seit knapp einem Monat ist in Italien ein neues Gesetz zur Anmeldung von Kabotagefahrten in Kraft. Haben es ausländische Firmen versäumt, diese Fahrten gesetzeskonform beim italienischen Arbeitsministerium anzumelden, drohen Sanktionen in Höhe von 150 bis 500 Euro pro Arbeitnehmer. Kann das Arbeitsverhältnis nicht dokumentiert werden, werden laut italienischen Medienangaben gar Strafen von 500 bis 3000 Euro pro betroffenem Arbeitnehmer verhängt. Noch teurer soll es dann werden, wenn kein Repräsentant in Italien benannt wird. Dann drohen Strafen zwischen 2000 und 6000 Euro.

Arbeitnehmer, die nach Italien entsendet werden, müssen bis spätestens 24 Stunden vor Arbeitsaufnahme beim Ministerium angemeldet werden. Fehlende Unterlagen und Abweichungen müssen innerhalb von fünf Tagen nach Arbeitsaufnahme nachgereicht und mitgeteilt werden. Die Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu gibt es nun auch in englischer Sprache - und zwar unter dem folgenden Link: http://www.distaccoue.lavoro.gov.it/Pages/Home.aspx?lang=eng

Während noch bei Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 26. Dezember einige Fragen offen blieben, sind nun weitere Einzelheiten bekannt geworden. So muss jedes Unternehmen während des Zeitraums der Kabotagefahrten bis zu zwei Jahren nach Einstellung der Arbeiten den Arbeitsvertrag, die Lohntüten sowie weitere Dokumente, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen, aufbewahren und einen in Italien ansässigen Repräsentanten wählen, der Akten und Dokumente entgegennimmt und ferner einen Referenten mit Repräsentationsfunktion benennt.

Die elektronischen Unterlagen zur Entsendeanmeldung gibt es bislang nur in italienischer Sprache online - der Link lautet wie folgt: http://www.distaccoue.lavoro.gov.it/Documentazione/allegato-circolare-INL-22-dicembre-2016-n.3.pdf. Sie müssen komplett ausgefüllt an die Mailadresse Cabotaggio.DistaccoUE@lavoro.gov.it gesendet werden. Als besonderen Service zur Hilfe beim Ausfüllen haben wir Ihnen die komplette Entsendeanmeldung auf deutsch übersetzt. Welche Angaben in den einzelnen Feldern gemacht werden müssen, sehen Sie in den einzelnen pdf-Dateien, die wir am Ende dieser Seite als Download zur Verfügung gestellt haben. (nja)

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