Bratislava. Aufgrund zahlreicher aktueller Fälle weist die Arbeitsgemeinschaft internationaler Straßenverkehrsunternehmer Österreichs (AISÖ) darauf hin, dass in der Slowakei bei Ablauf der Frist von sechs Monaten ohne Mautabbuchung die Bordeinheit (OBU) zurückgegeben werden muss. Wird diese Frist vom Frächter oder Lkw-Fahrer übersehen, droht eine Vertragsstrafe in der Höhe von 257 Euro.
Nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des slowakischen Mautbetreibers SkyToll endet der Vertrag über die Nutzung der OBU und die Benutzung der mautpflichtigen Straßen automatisch, wenn innerhalb von sechs Monaten keine Mautabbuchung bei der OBU erfolgt. Dies bedeutet, dass der Vertrag automatisch endet, wenn nicht spätestens alle sechs Monate eine Fahrt in die Slowakei getätigt wird.
Diese Bestimmung hat zur Folge, dass die OBU innerhalb von sieben Tagen, nachdem die Sechsmonats-Frist abgelaufen ist, dem Mautbetreiber zurückzustellen ist. Offene Fragen von Transportunternehmen beantwortet das Außenwirtschaftscenter der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) in Bratislava per E-Mail unter bratislava@wko.at. (mf)