Singapur. Wegen verbotener Kartellbildung hat die Wettbewerbskommission in Singapur elf internationale Spediteure zu Strafzahlungen in Millionenhöhe verurteilt. Sie wirft den Firmen unerlaubte Absprachen bei Luftfrachtzuschlägen zum Schaden der Versender vor. Umgerechnet müssen sie laut Beschluss der staatlichen Wettbewerbshüter sieben Millionen Singapur-Dollar (4,3 Millionen Euro) an Strafgeldern zahlen. DHL Global Forwarding fungierte als Kronzeuge bei den Untersuchungen der Behörden und wurde deshalb von jeglicher Strafe ausgenommen.
Bei den jetzt Überführten handelt es sich vorwiegend um japanische Logistiker wie etwa Yusen, Yamato, Kintetsu oder Nippon Express. Über Jahre hätten diese und weitere Agenten die von ihren Kunden verlangten Kerosin- und Sicherheitszuschläge für die Beförderung deren Cargosendungen systematisch miteinander koordiniert und durch überhöhte Rechnungen sich zum Schaden der Frachtzahler bereichert, so die Competition Commission of Singapore (CCS) in ihrer Darlegung.
Auch Nippon Express und Yusen Logistics betroffen
Sie verhängte die höchsten Strafen wegen des Umfang des Delikts gegen zwei Schwergewichte der Branche: Nippon Express (1,27 Millionen Euro) und Yusen Logistics (1,25 Millionen Euro). In seiner Begründung sagte CCS-Chef Toh Han Li, dass Kartellbildungen nach dem jetzt in Singapur aufgedeckten Muster neben dem finanziellen Schaden für die Betrogenen die gewachsenen Handelsbeziehungen zwischen Logistikern und ihren Kunden nachhaltig beschädigen und zu wirtschaftlichen Verwerfungen führen könnten. „Als offener Marktplatz, der Singapur ist und zu dem wir uns auch bekennen, sind wir trotz aller Kontrollen leider nicht völlig gefeit vor dergleichen kriminellen Energien“, so der oberste Wettbewerbshüter wörtlich.
Die von Singapur verhängten Kartellstrafen deuten eine zweite Welle im Kampf nationaler Behörden und Gerichte gegen illegale Preisabsprachen in der Luftfracht an. Waren zunächst die Frachtfluglinien Ziel richterlicher Ermittlungen, stehen inzwischen Spediteure auf den Ermittlungslisten mancher Wettbewerbsbehörde. So verurteilte die EU-Kommission erst vor zwei Jahren die Tochter der Deutschen Bahn, DB Schenker, zur Strafzahlung von 35 Millionen Euro wegen unerlaubter Preisabsprachen bei Luftfracht-Zuschlägen. (hs)