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Sektorales Fahrverbot: Einspruch aus Italien

06.10.2016 12:44 Uhr
Sektorales Fahrverbot: Einspruch aus Italien
Im Jahr 2011 hat der Europäische Gerichtshof das Fahrverbot schon einmal gekippt
© Foto: Picture Alliance/APA/picturedesk.com/Roland Mühlanger

Die norditalienischen Handelskammern von Bozen, Venetien und der Emilia Romagna haben bei der EU Einspruch gegen das geplante Fahrverbot in Tirol eingelegt.

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Bozen. Die norditalienischen Handelskammern von Bozen, Venetien und der Emilia Romagna haben bei der EU-Kommission Einspruch gegen das sektorale Fahrverbot für Lkw ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf der österreichischen Inntalautobahn A12 eingelegt. Die Maßnahme sei wettbewerbsverzerrend und schränke den freien Warenverkehr in der EU ein, begründete die Handelskammer Bozen den Schritt in einer Pressemitteilung.

Ab 1. November soll das sektorale Transitfahrverbot für Lkw auf der A12 zwischen der deutsch-österreichischen Grenze bei Kufstein und Innsbruck eigentlich in Kraft treten. Die Tiroler Landesregierung will mit dieser Maßnahme die Schadstoffbelastung durch die Autobahn reduzieren. Die A12 führt durch das Luftsanierungsgebiet Inntal. Lkw mit bestimmten Gütern wie Abfällen, Steinen, Fliesen oder Stahl sollen nicht mehr auf der Autobahn fahren dürfen. Die Güter sollen stattdessen per Schiene transportiert werden.

„Fahrverbot diskriminiert Unternehmen“

Es gebe jedoch großzügige Ausnahmezonen, damit der Nord-Tiroler Regional- und Lokalverkehr von dem Fahrverbot nicht betroffen werde, gibt die Handelskammer Bozen an. Das habe zur Folge, dass alle anderen Transportbetriebe gegenüber den Tiroler Unternehmen diskriminiert werden.

„Das sektorale Fahrverbot ist keine Lösung für das Verkehrsproblem im Alpenraum, sondern eine wettbewerbsverzerrende Maßnahme, die der Wirtschaft und damit den Konsumenten schaden wird“, teilte Bozens Handelskammerpräsident Michl Ebner mit. Die Beschwerde bei der EU sei notwendig gewesen, um die Interessen der Südtiroler Wirtschaft zu schützen. "Sie hat gute Chancen auf Erfolg“, so Ebner.

EU spricht sich dagegen aus

Diese Zuversicht fußt auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der in einer Entscheidung von 2011 ein sektorales Fahrverbot auf der A12 aufgehoben hatte. Die EU-Kommission selbst hatte sich im März gegen die Einführung eines sektoralen Fahrverbots ausgesprochen. Es gebe wirksamere und weniger restriktive Maßnahmen als ein sektorales Lkw-Fahrverbot für die Verbesserung der Luftqualität, so damals die Begründung. „Dieser Ansicht ist auch die Handelskammer Bozen“, lässt sich deren Generalsekretär Alfred Aberer zitieren. „Nicht die transportierten Güter sind für die Schadstoffe verantwortlich, sondern die Lkw selbst. Eine Flottenerneuerung wäre um einiges sinnvoller als ein Fahrverbot.“ (kw)

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