Paris. In Frankreich gelten für Schwertransporte der Kategorie 1 (Breite maximal 3 Meter, Länge bis 20 Meter und Gewicht bis zu 48 Tonnen) geänderte Bestimmungen für die behördliche Anmeldung der Transporte.
Die Anmeldung muss mittels des Formulars Cerfa N° 15624*01 („Déclaration préalable de transports exceptionnels“) per Post oder per E-Mail bei den dafür zuständigen Ämtern des Start-Departements oder, im Falle von Transporten aus dem Ausland, des entsprechenden Grenz-Departements erfolgen. Der Konvoi kann zwei Wochentage nach Erhalt der Genehmigung beginnen, sofern die für die fragliche Region zuständige Präfektur dagegen keine Einwände erhoben hat. Ebenfalls zwei Tage vor der Passage von Schwertransporten müssen diese den zuständigen Straßenämtern gemeldet werden.
Bußgeld bei Nicht-Anmeldung
Bei Zuwiderhandlung wird eine Gebührenpauschale in Höhe von 135 Euro fällig. Wird ein Schwertransport nicht angemeldet, kann die Strafgebühr bis zu 1500 Euro betragen und das Fahrzeug stillgelegt werden. Letzteres gilt auch für den Fall, dass bei Kontrollen die von den Behörden ausgestellte Empfangsbescheinigung für den Erhalt der Erlaubnis nicht vorgezeigt werden kann.
Seit dem 1. März dieses Jahres sind Schwertransporte für fünf landesweite Straßennetze in departementaler Zuständigkeit erlaubt – je nach Kategorie und Gewicht. Diese Erlaubnis ist begrenzt auf Konvois mit einem Maximalgewicht pro Achse von 12 Tonnen und einem Abstand zwischen den Achsen von mindestens 1,36 Metern. (jb/jt)