Kopenhagen. Dänemark plant eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Schiffe, die nicht der neuen Verordnung zur Nutzung von schwefelarmen Treibstoff folgen, berichtet die Hong Konger maritime Plattform Schednet. Trotzdem könnte eine mangelnde Durchsetzung und Überprüfung der Verordnung dazu führen, dass einige Schiffsbetreiber die kostenintensive Regelung umgehen werden.
Ab dem 1. Januar 2015 ist jedes Schiff verpflichtet, in den Emissionskontrollgebieten (Emission Control Areas) einen höherwertigen Brennstoff einzusetzen, dessen Schwefelgehalt nicht mehr als 0,1 Prozent (derzeitiges Limit: 1,0 Prozent) betragen darf.
Einsatz von Fernerkundungssensoren
Die Emissionskontrollgebiete liegen in Nordeuropa, in der Baltischen See, in den USA und Kanada. Bisher wurden noch keine genauen Strafen für die Nichteinhaltung der Vorschrift und Methoden zur Überprüfung festgelegt. Dänemark beabsichtigt aber den Einsatz von Fernerkundungssensoren für die Messung der Emissionslevel von Schiffen. Weitere Methoden der Geltendmachung sind die Beschlagnahme von Schiffen und die Forderung eines Nachweises der Vorschriftseinhaltung durch die Schiffseigner.
Einsparpotenzial durch Nichteinhaltung
Laut dem Magazin „Marine Engines and Fuels“ sagte Niels Bjorn Mortensen, Direktor für regulatorische Angelegenheiten bei A. P. Moller-Maersk, dass ein Aframax-Tanker (70 bis 119 tausend Tonnen Leergewicht) auf dem Weg vom Ärmelkanal, über das russische Primorsk (Aufnehmen der Rohölladung) und zurück 120.000 bis 150.000 US-Dollar (95.000 bis 118.000 Euro) durch die Nichteinhaltung der Vorschrift einsparen könnte. „Primorsk exportiert das Äquivalent von 500 Aframax-Ladungen pro Jahr. Ein einzelner Tanker kann zehn Hin- und Rückfahrten pro Jahr durchführen. Dadurch könnte der Eigner eine riesige Geldsumme einsparen und daher zur Nichteinhaltung der Verordnung bewegt werden.“
In Deutschland Bußgelder bis zu 50.000 Euro
In Deutschland werde die Einhaltung der Regelungen durch die Wasserschutzpolizeien der Länder und im Rahmen der Hafenstaatkontrolle durch die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft überprüft, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. In Deutschland können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro festgesetzt werden. Im Hinblick auf konkrete Regeltatbestände befinde sich ein Bußgeldkatalog derzeit in Bearbeitung. (diwi/rup)