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Schwarz-Gelb will Verbot von Blitzerwarnern kippen

19.09.2012 15:44 Uhr
Schwarz-Gelb will Verbot von Blitzerwarnern kippen
Offiziell ist die Warnung vor  solchen „Gefahrenstellen“ verboten
© Foto: Lija Peter/ ddp

Was in anderen Ländern Gang und Gäbe ist, soll nun auch in Deutschland erlaubt werden: Geräte, die Autofahrern anzeigen, wo sich Blitzer verstecken.

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Berlin. Verkehrspolitiker von Union und FDP wollen das Verbot von Blitzerwarnern teilweise kippen. Nach Angaben der „Saarbrücker Zeitung“ sollen Navigationssysteme oder Handy-Apps künftig verraten dürfen, wo Autofahrer mit einem Blitzer rechnen müssen. Bislang ist dies in Deutschland verboten.

Die Union wollen einen entsprechenden Antrag in den Bundestag einbringen. Der Verkehrsexperte der Unions-Fraktion, Thomas Jarzombek (CDU), sagte der Zeitung: „Wir wollen zwischen Verkehrssicherheit und Abzocke eine Grenze ziehen.“ Sogenannte Starenkästen seien oft an Unfallschwerpunkten installiert. „Da ist es sinnvoll, wenn möglichst viele Menschen, auch Ortsunkundige, auf diese Gefahrenstelle hingewiesen werden.“

Der FDP-Verkehrspolitiker Oliver Luksic betonte, „das strikte Verbot von Radarwarnern in Navigationsgeräten ist nicht mehr zeitgemäß“. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) müsse bei der Flensburg-Punktereform die Regelung auf den Prüfstand stellen. Ziel ist es, dass die Straßenverkehrsordnung entsprechend geändert wird.

Bei der Gewerkschaft der Polizei sorgt der Plan dagegen für Kritik. Es werde immer Unfallschwerpunkte geben, an denen geblitzt werden müsse, sagte der Vorsitzende Bernhard Witthaut.

Auch der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) ist dagegen, das Verbot von Blitzerwarnern zu kippe, weil etliche Autofahrer Tempolimits gezielt missachteten. Der ADAC begrüßt hingegen den Vorstoß aus Reihen von Union und FDP. „Diese geplante Legalisierung der Blitzerwarner vor stationären Messstellen an Unfallschwerpunkten stellt eine Anpassung des Rechts an die Realität dar, da de facto bisher keine Anzeigen und Bußgelder aktenkundig sind“, sagte der Leiter Verkehrsrecht, Markus Schäpe. Er forderte, zusätzlich mit Schildern darauf hinzuweisen. (dpa)

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KOMMENTARE


Eichinger

20.09.2012 - 13:12 Uhr

Abschreckung oder Abzockerei. Es ist schon merkwürdig wenn Politiker, deren Komunen sechsstellige Einnahmen aus der Geschwindigkeitsüberwachung einnehmen, den Vorwurf der Abzockerei von sich weisen und erklären, es werde ausschließlich an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen geblitzt. Auf Basis welcher Fakten wird dies entschieden? Das behalten Politiker lieber für sich, da auf diese Weise eine Überprüfung vermieden werden kann ob hier " Abschreckung oder Abzocke" vorliegt. Geschwindigkeitskontrollen bei Gefahrenstellen (Kindergarten/Schulen/Altersheime): Ja. Ärgerlich ist, mit welcher Verlogenheit die Einrichtung von Messtellen begründet wird, ohne das ein Bezug zur Verkehrssicherheit gegeben wird.


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