Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat eine Weiterführung der Trassenpreisförderung gefordert. „Die Ampel in Berlin muss Farbe bekennen, ob sie für Deutschland Energie einsparen und das Klima schützen will – oder ob sie an den eigenen Ansprüchen scheitert“, sagte VDV-Vizepräsident Joachim Berends am Rande der Sitzung des VDV-Verwaltungsrates Schienengüterverkehr.
Die Trassenpreisförderung sei „Kernbestandteil des Masterplans Schienengüterverkehr“, betonte Berends. Sie habe sich als ausgesprochen effektiv erwiesen und sei ein wesentlicher Baustein, um den Marktanteil des Schienengüterverkehrs, so wie im Koalitionsvertrag verankert, bis 2030 auf 25 Prozent auszuweiten. „Für die Güterbahnen ist die beabsichtigte Streichung der Trassenpreisförderung nicht nachvollziehbar. Der Gesetzgeber muss hier korrigieren und die Trassenpreisförderung weiterführen“, sagte Berends.
Trassenpreisförderung hat sich als wirksam erwiesen
Die Trassenpreisförderung im Güterverkehr (TraFöG) gilt als eine der wichtigsten Maßnahmen des Masterplans Schienengüterverkehr. Sie soll sowohl die preisliche Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs verbessern als auch die Investitionskraft der Unternehmen mit Blick auf die zwingend erforderliche Modernisierung des Sektors stärken. Die im Auftrag des BMDV erarbeitete Evaluierungsstudie zur TraFöG hatte ihre Wirksamkeit bestätigt und deren Fortsetzung empfohlen. Der Bundeshaushalt befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Das Bundeskabinett hatte für den Entwurf zum Bundeshaushalt 2023 im Juni beschlossen, die Trassenpreisförderung schon im Jahr 2024 zu halbieren und ab 2025 vollständig zu beenden. Im Masterplan ist vorgesehen, die Förderung erst im Zuge der anvisierten Produktivitätsfortschritte im Netz durch die Implementierung von ETCS und DSW schrittweise abzuschmelzen, so dass das durch die Förderung erreichte niedrige Trassenpreisniveau dauerhaft erhalten werden kann.
„Die Rückführung der Trassenpreisförderung wäre in diesem Kontext nur akzeptabel, wenn sie durch Alternativmaßnahmen, wie beispielsweise die gleichzeitige Umstellung der Infrastrukturentgelte auf Grenzkostenbasis, vollständig kompensiert würde“, sagte Berends abschließend. (tb)