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Scheuer plant strengere Strafen für Verkehrssünder

19.08.2019 10:07 Uhr
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Die StVO-Änderung zielt vor allem auf härtere Strafen für Verkehrssünder und Verbesserungen für Fahrradfahrer
© Foto: Stephan Rumpf/SZ-Photo/picture-alliance

Der Bundesverkehrsminister will die StVO um neue Regeln erweitern. Lkw-Fahrer sollen den Notbremsassistenten ab Tempo 30 nicht mehr abschalten dürfen und nur noch in Schrittgeschwindigkeiten rechts abbiegen.

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Berlin. Rücksichtslose Verkehrssünder müssen sich auf härtere Strafen gefasst machen – etwa fürs Versperren von Rettungsgassen oder Behinderungen von Radfahrern. Das sehen Pläne für eine Reform der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor, die Bundesminister Andreas Scheuer am Donnerstag vorgestellt hat. Es gebe einiges zu tun, um die Straßen „noch sicherer, klimafreundlicher und gerechter zu machen“, sagte der CSU-Politiker der „Bild“-Zeitung. Auf erhebliche Kritik stieß, dass Scheuer auch eine weitere Freigabe von Busspuren in Städten für Elektro-Tretroller und Autos, in denen mindestens drei Menschen sitzen, ermöglichen will. Verkehrsgesellschaften und Städte warnten davor, den öffentlichen Nahverkehr auszubremsen.

Neue Geldstrafen für Lkw-Fahrer geplant

Für unerlaubtes Fahren durch eine Rettungsgasse sollen künftig bis zu 320 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot drohen – das gilt bisher schon, wenn man keine solche Gasse für Einsatzkräfte etwa bei Unfällen bildet. Scheuer will Fahrern zudem verbieten, dass sie ab einer Geschwindigkeit von mehr als 30 Stundenkilometer den Notbremsassistenten abschalten. Wer sich nicht daran hält, dem drohen eine Geldstrafe in Höhe von 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.

Wer unerlaubt in zweiter Reihe parkt oder auf Geh- und Radwegen, soll darüber hinaus statt 15 Euro künftig bis zu 100 Euro zahlen. Fürs Überholen von Fußgängern, Radlern oder E-Tretrollern sollen Mindestabstände von 1,50 Metern innerorts und zwei Metern außerorts gelten. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen will der Bundesverkehrsminister beim Rechtsabbiegen innerorts Schrittgeschwindigkeit (7 bis 11 Stundenkilometer) vorschreiben. Lkw-Fahrer, die dagegen verstoßen, müssen künftig mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.

Änderungen sollen noch 2019 kommen

Neben den Änderungen für motorisierte Pkw- und Lkw-Fahrer sind mehrere Verbesserungen für den Fahrradverkehr geplant. Es soll auch neue Verkehrszeichen geben. Alle Änderungen und neuen Bußgelder sollen laut Ministerium noch 2019 in Kraft treten. Zum Teil sind die geplanten neuen Regelungen bereits bekannt. Scheuer will seine Pläne nun in die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung geben. Bundestag und Bundesrat müssen einer Reform der Straßenverkehrsordnung zustimmen. (dpa/ag)

Eine Übersicht aller geplanten StVO-Änderungen hat das Bundesverkehrsministerium erstellt.

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