Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen - wann darf man es und wann nicht?
Der bisher vor Gerichten gewährte Spielraum beim Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen entfällt: Nur beim unmittelbaren Einparken und bei der Fahrt von Grundstücken bleibt es erlaubt. Das Urteil des Bundesgerichtshofs könnte auch Auswirkungen auf Versicherungen haben.
Die Regel in Einbahnstraßen ist weitgehend klar - Verkehrsteilnehmer dürfen nur in eine Richtung fahren. Nicht selten kommt es jedoch vor, dass ein Fahrer sich für eine frei werdende oder freie Park- oder Haltemöglichkeit einen längeren Weg "um den Block" sparen will und deshalb entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung rückwärtsfährt.
Auch Logistikunternehmen sind mit solchen Situationen vertraut, beispielsweise wenn sie Waren in verkehrsreiche Städte ausliefern. Vor allem Paketdienste betrifft dies in ihrer täglichen Praxis. Was ist aber, wenn es dabei zu einem Unfall kommt? In der Vergangenheit haben sowohl Versicherer als auch Gerichte bei Schadensfällen in diesem Zusammenhang das Verschulden der Parteien unterschiedlich bewertet.
Klarere Regeln durch BGH
Bisher duldeten die Gerichte das Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen, wenn dieses eine sogenannte Behelfsmaßnahme darstellte und…