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Rheintal-Sperre: Längere Güterschiffe auf dem Rhein zugelassen

20.09.2017 16:50 Uhr
Rheintal-Sperre: Längere Güterschiffe auf dem Rhein zugelassen
Auf dem Rhein zwischen Basel und Rheinfelden dürfen bis 31. Oktober längere Güterschiffe fahren
© Foto: KEYSTONE/dpa/picture-alliance

Um den Engpässe auf der gesperrten Rheintalbahn entgegenzuwirken, dürfen Auf dem Rhein zwischen Basel und Rheinfelden längere Schiffe verkehren. Das haben Schweizer und deutsche Behörden gemeinsam beschlossen.

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Bern. Die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) können mit Zustimmung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und der zuständigen deutschen Behörden bis Ende Oktober längere Gütermotorschiffe zwischen Basel und Rheinfelden zulassen. Wie das BAV mitteilt, könne damit die Schifffahrt einen zusätzlichen Beitrag zur Entschärfung der schwierigen Situation leisten, die im Güterverkehr wegen des Unterbruchs der Rheintalbahn besteht.

Die Sperrung der Bahnstrecke Karlsruhe-Basel bis voraussichtlich 2. Oktober 2017 führt zu erheblichen Engpässen im Gütertransport auf der Schiene. Die Schifffahrt auf dem Rhein könne einen Teil der blockierten Güter übernehmen, heißt es vom BAV. Derzeit dürfen zwischen Basel und Rheinfelden regulär jedoch nur Schiffe mit einer Länge von höchstens 110 Metern Länge verkehren.

Ausnahmeregelung für längere Schiffe

Auf Anfrage der SRH hat das BAV in Absprache mit dem Verkehrsministerium Baden-Württemberg nun beschlossen, vorübergehend 135 Meter lange Schiffe zum Verkehr auf der Strecke Basel-Rheinfelden zuzulassen. So werden Kapazitäten frei, die einen Beitrag zur Entschärfung der Situation leisten können. Die Ausnahmegenehmigung wird in der Schweiz von den SRH erteilt, für deutsches Gebiet vom Regierungspräsidium in Freiburg im Breisgau. Die Ausnahmeregelung soll noch bis zum 31. Oktober 2017 gelten.

Das BAV weist darauf hin, dass hierfür strenge Auflagen gelten. Dies sei nötig um Gefahren auf der nautisch sehr anspruchsvollen Fahrt durch die Stadt Basel zu reduzieren. Zu den Auflagen zählt unter anderem ein obligatorischer Lotse auf dem Schiff. Außerdem dürfen die längeren Schiffe nur bis zu einem bestimmten Wasserstand des Rheins verkehren. (jt)

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