München. Die jahrelange juristische Auseinandersetzung um die dritte Startbahn am Münchner Flughafen geht in die nächste Runde. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat auf 352 Seiten dargelegt, warum er vor einem knappen halben Jahr über ein Dutzend Klagen gegen das umstrittenen Milliardenprojekt nahe Freising abwies.
Das schriftliche Urteil wurde den Prozessbeteiligten zugeschickt, wie der VGH am Dienstag in München mitteilte. Damit können die Startbahngegner, neben zahlreichen Gemeinden und Privatleuten auch der Bund Naturschutz in Bayern (BN), die nächste Instanz anrufen.
Der VGH hatte am 19. Februar nach fast einem Jahr Verfahrensdauer entschieden, dass dem Bau der Piste auf Deutschlands zweitgrößtem Airport weder Umweltschutz- noch Lärmgründe entgegenstünden. „Die Planungsbehörde hat ihre Befugnisse und ihren Ermessensspielraum nicht überschritten“, so die Begründung des Vorsitzenden Richters Erwin Allesch.
Die unterlegenen Kläger wollen sich aber nicht damit zufriedengeben, dass das Münchner Gericht keine Revision gegen das Urteil zuließ. Sie werden Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Auf diesen nächsten juristischen Schritt mussten sie allerdings bis zur Vorlage der schriftlichen Urteilsgründe warten.
Sowohl der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner als auch Anwalt Ulrich Kaltenegger kündigten am Dienstag an, die Nichtzulassungsbeschwerde auf den Weg zu bringen. Sie haben dafür zwei Monate Zeit. Ob das höchste deutsche Verwaltungsgericht noch in diesem Jahr darüber entscheidet, ist offen. Im Falle einer Annahme wird es ein höchstrichterliches Urteil frühestens 2015 geben.
Auf der bereits 2011 genehmigten vier Kilometer langen und 60 Meter breiten Piste könnten stündlich 30 Flugzeuge starten oder landen. Sie soll mindestens 1,2 Milliarden Euro kosten. Seit einem ablehnenden Bürgerentscheid im Jahr 2012 in München liegt das Projekt auf Eis. (dpa)