Wien. Das seit Jahresbeginn in Österreich geltende Lohn- und Sozialdumping-Gesetz (LSD-BG) ist in der Transportbranche weiterhin ein großer Aufregeber. Zwar wird das LSD-BG in seiner Sinnhaftigkeit von der Branche durchaus begrüßt, „doch die Meldeverpflichtungen sind im administrativen Aufwand absolut unzumutbar und über weite Strecken unklar“, kritisiert Erik Wolf, Geschäftsführer der Bundessparte Transport und Verkehr in der Wirtschaftskammer Österreich. Im österreichischen Finanzministerium ist man sich der Umsetzungsprobleme jedoch offenbar bewusst. „Wir stellen bei der Einführung neuer Gesetze stets den beratenden Aspekt in den Vordergrund“, sagte Johannes Pasquali, Sprecher des Ministeriums, gegenüber der VerkehrsRundschau. Aus diesem Grund müssen bei Verstoßen aktuell keine Sanktionen befürchtet werden, doch wie lange diese Schonfrist gilt, lässt as Ministerium offen.
Die anfänglichen Pannen mit dem Server des Ministeriums, über den die Abgabe der elektronischen Entsendemeldungen erfolgt, seien beseitigt, sagte der Sprecher. Laut Wolf sind viele Fragen der Umsetzung der Meldevorschriften allerdings noch offen. Von daher sei davon auszugehen, dass man bei der Anwendung der Strafbestimmungen vorerst Nachsicht üben werde und keine Sanktionen erfolgen.
Aus der Geburtsstätte des Gesetzes, dem österreichischen Sozialministerium verlautet zudem, dass die Meldeverpflichtungen vereinfacht werden (die VerkehrsRundschau berichtete). So soll ab der zweiten Jahreshälfte die Anmeldung unternehmerfreundlicher werden. Weitere Details dazu sind allerdings noch nicht bekannt. (mf)