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Österreich: Verlängerung der Mautnachzahlungsfrist

26.06.2013 09:30 Uhr
Mautstatistik_Autobahn
Die Fristverlängerung betrifft Mautgebühren, die wegen falscher Achsanzahl oder Euro-Emissionsklasse nur teilweise entrichtet wurden
© Foto: Toll Collect

Die Frist für die Nachzahlung von Mautgebühren, die nur teilweise entrichtet wurden, wird ab 1. Juli 2013 von 48 auf 96 Stunden verlängert.

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Wien. Ab 1. Juli 2013 wird die Frist für die zentrale Nachzahlung von Mautgebühren in Österreich von 48 auf 96 Stunden verlängert. Davon betroffen sind Mautgebühren, die aufgrund falscher Achsanzahl oder Euro-Emissionsklasse nur teilweise beglichen wurden. Das teilte der österreichische Mautbetreiber Asfinag kürzlich mit. Die LKW-Maut in Österreich wird über die sogenannte „Go-Box“ entrichtet. Bei kompletter Nichtentrichtung der Maut kann wie bisher eine Nachzahlung nur an einer „Go“-Vertriebsstelle innerhalb von fünf Stunden und maximal 100 Kilometern in beide Fahrtrichtungen erfolgen.

Bei der zentralen Nachzahlung ist darauf zu achten, für welchen Zeitraum und für welche Mautstrecke die Nachzahlung durchgeführt werden soll. Ferner sind die korrekte Achsanzahl beziehungsweise Euro-Norm zu überprüfen. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich. (bw)

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